Droht Kindern aus einkommensschwachen Familien der Ausschluss vom Mittagessen?
Die geplante Umstellung des Kita-Mittagessens auf eine Einheits-Pauschale von 80 Euro zum 1.8.2026 droht für die Stadt Rendsburg zu einem sozialen und juristischen Debakel zu werden. Bereits am 23.6.2026 hatte das Ratsmitglied der Linken die Bürgermeisterin, Janet Sönnichsen, auf mehrere Rechtsfehler hingewiesen und angeregt, die betroffene Gebührensatzung auszusetzen. Da die Frist zur Aussetzung fruchtlos verstrich, hat Samuel Rothberger, Mitglied der Rendsburger Ratsversammlung für Die Linke, nun die Kommunalaufsicht beim schleswig-holsteinischen Innenministerium in Kiel eingeschaltet, um einen sofortigen, vorläufigen Vollzugsstopp zu erwirken.
Auch die zuständige Fachbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat in einer schriftlichen Stellungnahme bereits am 26.5.2026 auf erhebliche rechtliche Probleme insbesondere bei den Mitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hingewiesen: Im Kita-Bereich ist eine Pauschalierung der BuT-Mittel gesetzlich strikt unzulässig – abgerechnet werden darf vom Jobcenter zwingend nur, wenn ein Kind tatsächlich am gemeinsamen Essen teilgenommen hat.
„Die Leidtragenden dieser bürokratischen Sturheit sind die Kinder und deren Eltern. Da der Kreis die rechtswidrige Pauschale für Kinder bei Nichtteilnahme am gemeinsamen Essen – zum Beispiel wegen Ausfall der Betreuung, Krankheit oder einer nur tageweisen Betreuung – verweigern muss, wird die Stadt die 80 Euro direkt von den betroffenen Eltern einfordern müssen, wenn sie nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben will“, so Samuel Rothberger.
Sollte die Satzung wie geplant zum 1.8.2026 in Kraft treten, droht eine akute Ausgrenzung von Kindern im Sozialleistungsbezug.
„Familien im Bürgergeldbezug können das Geld nicht aus dem Regelsatz ansparen. Ihnen droht entweder die Schuldenfalle oder sie müssen ihre Kinder komplett vom gemeinschaftlichen Mittagessen abmelden. Das ist eine offene Stigmatisierung und ein sozialpolitischer Offenbarungseid für unsere städtischen Kitas“, so Rothberger weiter.
Zudem verstößt die Pauschale gegen das Äquivalenzprinzip im schleswig-holsteinischen Kommunalabgabenrecht, weil Kinder, die zum Beispiel nur an 2 von 5 Wochentagen betreut werden, die Kosten von Vollzeit-Kindern verdeckt quersubventionieren müssen. Bei Fehlzeiten durch Krankheit, Urlaub oder den aktuellen Personalnotstand in den Kitas drohen der Stadt außerdem immense Rückforderungsansprüche des Jobcenters und eine Welle von Elternklagen.
„Wir haben die Bürgermeisterin aufgefordert, den Vollzug bis zum Abschluss einer rechtlichen Prüfung zu stoppen. Da die Verwaltung jedoch auf Zeit spielt und bis zum August vollendete Tatsachen schaffen will, muss jetzt das Innenministerium in Kiel die Reißleine ziehen“, so Rothberger abschließend.