80 Euro für die Ganztagsbetreuung an den Grundschulen – Das ist Schulgeld durch die Hintertür

Quelle: unsplash.com@cdc Symbolbild: Ganztagesbetreuung

Am 20.05.2026 hat der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Soziales der Stadt Rendsburg eine Änderung des Kostenbeitrags beschlossen. Demnach soll im Schuljahr 2026/27 für die Ganztagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler in den ersten Klassen ein Elternbeitrag von 80 Euro pro Monat erhoben werden. Der Beschluss war notwendig, da das Land Schleswig-Holstein ab diesem Schuljahr einen Rechtsanspruch auf eine achtstündige Ganztagsbetreuung für alle ersteingeschulten Kinder einführt. An Grundschulen, an denen entsprechender Bedarf besteht, soll die Betreuung über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus sogar für 10 Stunden angeboten werden.

Hierzu erklärt Samuel Rothberger, Mitglied der Rendsburger Ratsversammlung für Die Linke: „Es ist zu begrüßen, dass der Ausschuss wenigstens nicht den Maximalbeitrag von 135 Euro beschlossen hat. Dennoch sind 80 Euro für Haushalte mit geringem Einkommen eine erhebliche Belastung. Die Schulbildung muss grundsätzlich kostenfrei sein. Die Linke lehnt ein solches Schulgeld durch die Hintertür ab.“

Die Träger der Ganztagsbetreuung (Brücke e. V. und Diakonisches Werk) sollen die voraussichtlichen Betreuungskosten erstattet bekommen. Diese mussten vor Beginn des Schuljahres anhand der erwarteten Anzahl der zu betreuenden Kinder geschätzt werden. Das Risiko von Mehrkosten bei einer stärker als erwarteten Inanspruchnahme des Angebots bleibt vorerst beim Träger; eine Überprüfung ist erst zum 15.03.2027 vorgesehen. Der Ausschuss hat eine Übernahme der tatsächlichen Kosten nur unverbindlich in Aussicht gestellt.

„Die Träger benötigen eine verbindliche Zusage der vollständigen Kostenübernahme. Das Risiko darf nicht auf sie überwälzt werden. Zudem muss die Überprüfung der Kosten- und Inanspruchnahmeentwicklung bereits im Herbst erfolgen, um eine auskömmliche Finanzierung im laufenden Schuljahr sicherzustellen“, so Rothberger weiter.

Bei der Berechnung des Landeszuschusses hebelt das Land das verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip systematisch aus: Vom Gesamtbedarf zieht das Land pauschal einen fiktiven Mindestbetrag von 60 Euro an Elternbeteiligung ab. Jede notwendige soziale Ermäßigung durch die Sozialstaffel führt somit zu Mindereinnahmen, die voll zu Lasten der Stadt Rendsburg gehen.

„Die Linke unterstützt den gesetzlichen Anspruch auf die offene Ganztagsbetreuung. Aber wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Die Linke fordert, dass die Kosten für die Ganztagsbetreuung vollständig vom Land übernommen werden müssen“, so Rothberger abschließend.

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