Bei der Auseinandersetzung um die Umgestaltung der St.-Nicolaistraße stehen sich zwei Interessen gegenüber: auf der einen Seite wünschen sich viele Menschen mit Handicap eine bessere Begehbarkeit der Straße (was letztendlich auch den anliegenden Kaufleuten nützen würde), auf der anderen Seite stehen kurzfristige kommerzielle Interessen mit dem Ziel, jede schnelle Veränderung zu verhindern mit der Option, immer wieder neue Gründe für eine Verschiebung des Umbaus auf den Sankt-Nimmerleinstag zu präsentieren.
Für uns haben die Interessen von Menschen mit Handicap ein höheres Gewicht.
Mit einer Mogelpackung versucht eine „Kaufmannschaft“ von ca. 25 Geschäften 7 Jahre Arbeit des Beirates für Menschen mit Behinderung und der politischen Gremien auszuhebeln. Obwohl alle Beratungen öffentlich stattgefunden haben, jederzeit nachvollziehbar auf der Homepage der Stadt im Ratsinformationssystem, wird behauptet, man sei nicht informiert worden. Das ist unglaubwürdig. Wer sich informieren wollte, konnte es auch.
Die eigenen kommerziellen Interessen werden verschleiert, indem im Beschlußtext des Bürgerbegehrens von einem „Charakter“ der Straße gesprochen wird, der nicht verändert werden soll. Dem können dann alle zustimmen, die wollen, daß alles so bleibt wie es ist – aus welchen Gründen auch immer.
Dieser „Charakter“ entpuppt sich unterm Strich als schnödes wirtschaftliches Interesse, auf Kosten unserer Mitbürger*innen mit Handicap. Das ist unmoralisch und charakterlos. Die jahrelange ehrenamtiche Arbeit des Beirates für Menschen mit Behinderung wird so mit Füßen getreten.
Zudem: Das Verhindern des barrierefreien Umbaus der St.-Nicolai-Straße durch einen durch ein Bürgerbegehren eingeleiteten Bürgerentscheid würde die Stadt weit mehr kosten, als der Beschluss der Ratsversammlung für den Umbau.
Um den finanziellen Schaden realistisch zu sehen, müssen 249.500 € entgangene Fördermittel berücksichtigt werden. Hinzu kommen die bereits entstandenen Kosten für die umfangreichen Planungsarbeiten der Verwaltung und bereits getätigte Materialbeschaffungen aufgrund der Beschlußlage.
Im einzelnen:
In der Ratsversammlung wurde der komplette Umbau der St.-Nicolai-Straße, incl. der Sanierungsmaßnahmen durch die Stadtwerke, sowie die fachgerechte Beseitigung und Entsorgung der Altlasten beschlossen.
In den Haushalt 2020 wurden dafür 241.000 € eingestellt.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid käme uns teurer zu stehen:
- Stopp des Bauvorhabens 160.000 €
- Kosten eines Bürgerbegehrens 12.000 €
- von den Geschäftsleuten veranschlagte Kosten für einen
barrierefreien Umbau einfachster Ausführung 50.000 €
Summe 222.000 €
- entgangenen Fördermittel 249.500 €
Insgesamt 471.500 €
Die auf Dauer unvermeidbare Sanierung der maroden Verrohrung, und die damit notwendigen Kosten für die Beseitigung der Altlasten, ist in dieser Berechnung noch nicht enthalten.
Hier ist kaufmännisches Rechnen gefragt.
Befremdlich ist, wie dem Bürger vorgegaukelt wird, einen barrierefreien Ausbau für 50.000 € ausführen zu können und dabei den jetzigen „Charakter“ der Straße beizubehalten zu können. Für Barrierefreiheit gibt es einzuhaltende Standards. Da können wir nur sagen: Schuster bleib bei deinen Leisten.
Bei allem Verständnis für die Nöte und Existenzängste der Geschäftsleute,
hat diese Kaufmannschaft vielleicht auch mal darüber nachgedacht, dass die Stornierung der Verträge oder auch nur eine Verschiebung der Aufträge, die davon betroffenen Firmen auch in ihrer Existenz bedrohen und Arbeitsplätze vernichtet werden könnten?
Aber ja, was soll’s, wenn jeder an sich denkt ist an alle gedacht (?)
Barbara Davy
Fraktionsvorsitzende