
Das Wort zum Sonntag
14. Januar 2013
Die öffentliche Diskussion in Eckernförde zum Thema „Bäderregelung“ nimmt allmählich groteske Züge an. Jegliche Änderung an der bestehenden Regelung zur Sonntagsöffnung wird vom Vorsitzenden des Wirtschaftskreises vor Ort als „unglaublich“ bezeichnet, gelegentlich ist auch von einer möglichen „Katastrophe“ die Rede. Andererseits wird den Kirchen unterstellt, es ginge ihnen hauptsächlich darum, daß alle, die nun nicht mehr sonntags einkaufen gehen könnten, die Gottesdienste besuchen würden. Der Standpunkt der für den Handel zuständigen Gewerkschaft ver.di wird zumeist ganz verschwiegen. Worum geht es eigentlich? Der Artikel 140 des Grundgesetzes verfügt: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. ...
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