Die Linke in der Rendsburger Ratsversammlung fordert Aufklärung von der Verwaltungsspitze des Rendsburger Rathaus. Nach Auswertung interner Berichte und alarmierender Hinweise aus der Belegschaft sieht Rothberger den begründeten Verdacht, dass in der Stadtverwaltung das Gleichstellungsgesetz (GstG) des Landes sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) systematisch missachtet werden. Mit einer umfassenden Anfrage für die kommende Sitzung am 24. September 2026 fordert er nun lückenlose Aufklärung von Bürgermeisterin Sönnichsen.
Die Liste der Vorwürfe wiegt schwer: Trotz wiederholter Rügen des Landesrechnungshofs soll bis heute kein gesetzlich vorgeschriebener Frauenförderplan existieren. Eine Zusage des büroleitenden Beamten, diesen bis Ende 2024 fertigzustellen, wurde gebrochen. Zudem fehlt im Rathaus seit 2006 die gesetzlich vorgeschriebene Beschwerdestelle für Diskriminierung und sexuelle Belästigung. Konkrete Vorfälle aus den Jahren 2024 und 2025 seien laut vorliegenden Berichten von der Verwaltungsspitze nicht ordnungsgemäß verfolgt worden; stattdessen sollen vertrauliche E-Mails der Gleichstellungsbeauftragten (GB) an unbefugte Dritte weitergeleitet worden sein.
„Es ist nicht hinzunehmen, wenn ausgerechnet die Institution, die über die Einhaltung von Recht und Gesetz wachen sollte, fundamentale Arbeitnehmerrechte und Gleichstellungsgesetze mit Füßen tritt“, erklärt Samuel Rothberger, Mitglied der Rendsburger Ratsversammlung für Die Linke. „Die Gleichstellungsbeauftragte wird nach Ihren Aussagen systematisch ausgegrenzt, von Sitzungen ausgeschlossen und an ihrer Arbeit gehindert. Sollten diese Vorwürfe zutreffen, wird mit System versucht, eine gesetzliche Kontrollinstanz mundtot zu machen.“
Besonders das Verhalten des büroleitenden Beamten steht in der Kritik. Dieser soll die Gleichstellungsbeauftragte in offiziellen Runden im Beisein von Kollegen angeschrien, berechtigte Gleichstellungsthemen schroff abgewiesen und sich in Abwesenheit herabsetzend über die Bürgermeisterin geäußert haben. Die Folgen für die Belegschaft sind spürbar: Mehrere Mitarbeiterinnen haben bereits gekündigt. In einem aktuellen Fall aus 2026 soll einer alleinerziehenden Auszubildenden mit zwei kleinen Kindern eine minimale Reduzierung der Arbeitszeit um vier Stunden pro Woche zur Sicherung der Kita-Abholung verweigert worden sein.
„Wir erleben im Rathaus ein von Angst geprägtes Arbeitsklima, das von der Bürgermeisterin toleriert und von der administrativen Leitung aktiv befeuert wird“, so Rothberger weiter. „Sollten die Vorwürfe zutreffen, dass einer alleinerziehenden Mutter im Jahr 2026 die familiengerechte Teilzeit verwehrt wird, wäre dies ein Offenbarungseid für eine Stadt, die sich Familienfreundlichkeit auf die Fahnen schreibt.“
Rothberger warnt vor den massiven finanziellen Folgen für den Steuerzahler. Durch das Fehlen der AGG-Strukturen und die Vorfälle im Rathaus drohen der Stadt erhebliche Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Prozesskostenklagen.
„Der städtische Haushalt darf nicht für das rechtswidrige Fehlverhalten einzelner Führungskräfte bluten“, stellt Rothberger klar. „Sollte die Stadt Rendsburg aufgrund dieser grob fahrlässigen Missachtung von Bundes- und Landesrecht zu Schadensersatz verurteilt werden, fordere ich die Prüfung von persönlichen Regressansprüchen gegen die Verantwortlichen der Verwaltungsspitze nach § 48 des Beamtenstatusgesetzes. Wer Gesetze vorsätzlich missachtet, muss dafür persönlich haften.“
Rothberger bemüht sich derzeit um einen überparteilichen Schulterschluss mit den anderen Fraktionen, um das Thema als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Ratsversammlung am 24.09.2026 zu setzen.