DIE LINKE fordert zusammen mit Fraktionsbündnis Umweltverträglichkeitsprüfung und mehr Umweltschutz

13. September 2018

Im Hinblick auf die ab Oktober 2018 von der Bundeswehr geplanten Ansprengversuche an der Fregatte Ex-Karlsruhe im militärischen Sperrgebiet Schönhagen fordern die Kreistagsfraktionen von CDU, SPD, Antrag für den Umwelt- und Bauausschu Umweltverträglichkeitsprüfung und den Einsatz von Minimierungsmaßnahmen, insbesondere den Einsatz ogenannter Blasenschleier, die Beachtung der Schonzeiten und ein begleitendes Monitoring. beauftragt werden, sich mit dem Anliegen an die Landesregierung zu wenden, welche dieses dann an das Bundesministerium für Verteidigung eiterleiten soll. Das Fraktionsbündnis befürchtet, dass durch Druck auf geschützte Tierarten im Sperrgebiet und auf die benachbarten „Natura 2000“ Schutzgebiete nicht auszuschließen sind. Das Sperrgebiet selbst ist unter anderem Lebensraum der über die Fauna Schutz stehenden Schweinswale. Um deren Bestand nicht weiter zu gefährden, fordern die Kreistagsfraktionen Maßnahmen zum Schutz dieser Einsatz eines Blasenschleiers. Große Teile der Küstengebiete des zreises sind als „Natura 2000“-Schutzgebiete ausgewiesen. Negative Auswirkungen auf die Steilküste bei Schönhagen können nicht ausgeschlossen werden. So muss gewährleistet sein, dass die große Brutkolonie der Uferschwalbe, von der über 10% des Gesamtbestandes dieser Art in Deutschland an dieser Küste brütet und bei der in den letzten Jahren ein starker Rückgang zu verzeichnen ist, nicht beeinträchtigt wird. Ebenfalls muss sichergestellt werden, dass die in den Schutzgebieten rastenden oder überwinternden Vögel durch die angedachte Maßnahme nicht vergrämt werden. Neben ökologischen Interessen und den Interessen des Tierschutzes ist der Tourismus für die an der Küste beheimateten Gemeinden und Städte im Kreis ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Die Bewahrung der einzigartigen Natur und der Wasserqualität in den Küstengebieten ist dabei von herausragender Bedeutung.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der LINKEN im Bundestag geht hervor, dass die rechtlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung bislang nicht vorgesehen ist. Das Fraktionsbündnis weist darauf hin, dass auf diese nicht verzichtet werden kann, auch wenn beabsichtigt ist, Schon- und Schutzzeiten einzuhalten. Auch für sogenannte privilegierte Flächen wie ein militärisches Sperrgebiet gelten das Naturschutzrecht und seine verfahrensrechtlichen Vorschriften. Das Fraktionsbündnis fordert daher das Bundesministerium für Verteidigung dazu auf, die nach den FFH-Richtlinie zwingend vorgesehene Umweltverträglichkeitsprüfungen zum Schutz der benachbarten „Natura 2000“- Gebiete und zum Schutz des Schweinswals durchführen zu lassen und deren Ergebnisse rechtzeitig vor Beginn der Ansprengv ersuche offen zu legen.

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen soll zunächst im Umwelt- und Bauausschuss des Kreises am 6. September diskutiert und final in der Kreistagssitzung am 17. September verabschiedet werden.

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