DIE LINKE lehnt Gottesbezug in der Landesverfassung ab

29. September 2014
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Der Schleswig-Holsteinische Landtag entscheidet über einen möglichen Gottesbezug in der Landesverfassung. Bildquelle: Wikipedia

Derzeit ist eine Reform der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung geplant. Ein Jahr lang hat ein Sonderausschuss des Landtages beraten, ob neben dem Bekenntnis zu den Menschenrechten und zur Toleranz auch die Formel »in Verantwortung vor Gott« in die Präambel aufzunehmen ist. DIE LINKE lehnt einen solchen Gottesbezug ab

Die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung soll reformiert werden. Einige Reformvorschläge, zum Beispiel etwas niedrigere Hürden für ein Volksbegehren oder die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, sind aus Sicht der LINKEN sinnvoll und stärken die Demokratie im nördlichsten Bundesland. Auch ein Bekenntnis zu den Menschenrechten oder zur Toleranz in der Präambel der Verfassung ist aus Sicht der LINKEN sinnvoll. Einen direkten Gottesbezug in der Verfassung, wie es zum Beispiel von Ministerpräsident Albig oder Innenminister Breitner gefordert wird, lehnt DIE LINKE ab.

Trennung von Staat und Kirche

DIE LINKE bekennt sich ausdrücklich zur im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit. Jeder Mensch hat das Recht, an Gott oder andere Dinge zu glauben oder auch nicht, und sein Leben nach bestimmten Wertvorstellungen auszurichten. Der Staat sollte gegenüber religiösen Bekenntnissen neutral sein. So sollten religiöse Symbole wie zum Beispiel Kruzifixe in öffentlichen Einrichtungen tabu sein. Dieses Neutralitätsgebot schließt nach Auffassung der LINKEN auch die Landesverfassung ein. Das Argument, dass viele Menschen in Schleswig-Holstein, ob Christen, Moslems oder Juden, sich zu Gott bekennen, ist aus Sicht der LINKEN nicht stichhaltig. Es leben auch Menschen in Schleswig-Holstein, die nicht an Gott glauben. Dieses ist zu respektieren.

Gemeinsame Werte auch ohne Gottesbezug

Um die gemeinsamen Werte, zum Beispiel die unveräußerlichen Menschenrechte, zu betonen, braucht man keinen Gottesbezug. So konnte Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahrzehnten diese Werte auch ohne ein in der Verfassung verankertes religiöses Bekenntnis in angemessener Weise pflegen. Ebenfalls abwegig ist die Argumentation von Ministerpräsident Albig, dass eine Verfassung auf mehr verweisen müsse als den Menschen. Verließen sich Menschen hingegen nur auf menschliche Kraft und Intellekt, »wissen wir, wohin das führt«, sagte Albig mit einem Verweis auf die Geschichte. Gerade aus dem Verhältnis Staat und Religion in der Vergangenheit ergibt sich aus Sicht der LINKEN die Notwendigkeit der Trennung von Staat und Religion. (SR)

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