Rede zur Baumschutzsatzung Carlshöhe

Frau Vorsitzende,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

verehrte Gäste,

 

wir haben als Fraktion DIE LINKE das Thema „Baumschutzsatzung / Carlshöhe“ als Thema für diese Ratsversammlung schon sehr frühzeitig, kurz nach Bekanntwerden der Baumfällungen auf Carlshöhe beantragt, weil wir der Meinung waren und weiterhin sind, daß diese Angelegenheit zu wichtig ist, um sie verwaltungsintern und lediglich auf Ebene des Bau- und Umweltausschusses zu behandeln. Die öffentliche Diskussion der letzten beiden Monate in Form zahlreicher Presseartikel und Leserbriefe spiegelt eine wachsende Sensibilisierung bezüglich dieser Thematik wieder; dies sollten wir von Seiten der Politik aufgreifen und uns gemeinsam fragen, welche Möglichkeiten sich bieten, zukünftig ähnliche Fälle wie auf Carlshöhe wirksam zu verhindern.

Allerdings geht es nicht nur um diesen einen, besonders spektakulären Fall. Ist es Zufall, eine veränderte Art der Wahrnehmung oder Ausdruck einer wachsenden Verrohung des Umgangs mit dem Biotop „Stadt“, wenn sich die Fälle seit einiger Zeit zu häufen scheinen? Ich erinnere an den Fall „Bornbrook“ oder das Fällen zweier Bäume am Spielplatz neben dem Bootshaus oder an die Fällaktion auf der Bundesbahntrasse. Immer stellt sich die Frage: welche Regeln gelten eigentlich? Waren sie allen Beteiligten bekannt? Wurden sie bewußt ignoriert oder wurde aus purer Gedankenlosigkeit falsch gehandelt? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Politik und Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger?

In einem Beitrag für das Jahrbuch 2011 der Heimatgemeinschaft mit dem Titel „Bäume und Baumschutz in der Stadt Eckernförde“ hat Michael Packschies einen guten Überblick auf die Problematik erarbeitet. Nicht jeder Baum kann und sollte zu jeder Zeit erhalten bleiben; Hege und Pflege bedeutet gelegentlich auch Fällen und gegebenenfalls Neuanpflanzung. Dazu gehört nicht allein fachlicher Rat von Seiten der Abteilung Naturschutz und Landschaftsplanung sondern auch Entscheidungsbefugnis durch die Verwaltung. Dies ist in der Baumschutzsatzung klar geregelt. Hier gibt es im wesentlichen keinen Veränderungsbedarf.

Im Fall „Bornbrook“, wo im November 2011 auf einem Privatgrundstück auf einen Schlag eine ganze Reihe alter und großer Bäume abgeholzt wurden, hatten wir Zweifel, ob dies alles mit rechten Dingen zugegangen wäre. Daß ein ganzes Wäldchen plötzlich marode sei, erschien uns eher unwahrscheinlich. Gewöhnlich handelt es sich zunächst einmal um einzelne Bäume. Eine entsprechende Anfrage bei der Stadt ergab, daß ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung vorläge und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden sei. Dieses Verfahren sei eingestellt worden – so das städtische Antwortschreiben -, weil sich bei der Anhörung ergeben habe, daß von Seiten der Stadtgärtnerei „der desolate Zustand des Baumbestandes festgestellt“ und den Eigentümern „eine Fällung der Bäume im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht empfohlen“ worden sei. „Da bei den Ortsterminen gleichzeitig die erforderlichen Ersatzpflanzungen festgelegt wurden, sind die Eigentümer von einer Fällgenehmigung ausgegangen und erteilten entsprechende Aufträge.“ Mit anderen Worten: es gab keine ordnungsgemäße Fällgenehmigung laut Baumschutzsatzung, denn diese wird gewöhnlich schriftlich vom Leiter der Abteilung Naturschutz und Landschaftsplanung erteilt, nach vorherigem Ortstermin, nicht aber durch mündliche Empfehlung der Stadtgärtnerei. Ob sich nach getaner Arbeit nun herausgestellt hat, daß die fraglichen Bäume tatsächlich komplett desolat gewesen waren oder nicht, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen bzw. auch Vermutungen. Jedenfalls ist festzuhalten: die Fällung selbst geschah infolge eines Mißverständnisses, das aber keine Ordnungsstrafe nach sich zog. Literarisch gesprochen: ein Schildbürgerstreich. Keine Angst, ich werde nun nicht dichten und reimen, das überlasse ich gerne den Kollegen Bicker und Meyn.

Schauplatzwechsel: Mittwoch, 21.12.2011 ca. 8 Uhr 30. Ich erhalte einen Anruf von einem Eckernförder Bürger: auf  Carlshöhe werde eine große Menge alter Bäume gefällt, das könne doch nicht rechtens sein? Ob ich was darüber wüßte? Wußte ich nicht. Darauf rief ich Michael Packschies an, bat ihn, sich die Lage vor Ort anzusehen, was er zusagte. Was dann kam, wissen wir alle. Das Bäumefällen auf Carlshöhe wurde im Laufe des Tages durch die Ordnungsbehörde gestopt. Nachträglich wurde klar, daß das Fällen nicht erst an diesem Mittwoch begonnen hatte, sondern schon einige Tage im Gang gewesen sein mußte, anscheinend ohne daß es jemandem besonders aufgefallen war. Warum fiel es niemandem auf? Und ich frage mich, was wäre eigentlich geschehen, wenn ich nicht bei der Stadt angerufen hätte. Was wäre noch alles gefällt worden? Wie weit reichte das angebliche Mißverständnis zwischen Stadtverwaltung und Investor, von dem dieser in den folgenden Tagen und Wochen gelegentlich zu sprechen beliebte?

Ich halte mich an die Fakten: die Staatsanwaltschaft ermittelt. Liegt eine Straftat vor, greift die Baumschutzsatzung nicht. Niemand kann wegen des gleichen Tatbestandes doppelt zur Rechenschaft gezogen werden. Greift die Satzung doch, stellt sich die Frage, können wir akzeptieren, daß ein Eigentümer sozusagen in Form eines Mengenrabatts die illegale Fällung einer großen Zahl schutzwürdiger Bäume begleicht?  50000.- Euro möglichen Ordnungsgeldes beziehen sich auf den gesamten Vorfall, sind vielleicht längst in die unternehmerische Bilanz einkalkuliert. Welches Ausmaß dieser Vorfall hat, welchen Nutzen, entscheidet der Auftraggeber für die Fällaktion selbst.

Ob diese Art von Kalkulation vorliegt, wissen wir nicht, aber sie ist denkbar. Hier muß ein Riegel vorgeschoben werden, indem ein unternehmerischer Gewinn, der möglicherweise über die Höchstgrenze des Ordnungsgeldes hinausgeht, in die Gesamtrechnung einbezogen, bzw. abgeschöpft wird. Des weiteren ist zu prüfen, ob eine Ersatzpflanzung an Ort und Stelle erfolgen kann, erfolgen muß. Juristisch läßt sich letzteres nach meiner Kenntnis nicht durchsetzen, aber sie ist moralisch geboten.

Auf der Internetpräsenz des Vereins Natur & Kultur Carlshöhe heißt es unter anderem, man wolle „gemeinsam unsere Kultur im Einklang mit der Natur gestalten“ und „die Natur besser verstehen, indem wir sie verständlich machen“. Ja, das sind unterstützenswerte Ziele. Aber gemessen an ihnen ist das, was im Dezember dort geschah, nicht nachzuvollziehen. Gemeinsam mit dem Investor ist der Verein dazu aufgerufen, sich dafür einzusetzen, daß dieser Schaden wieder gut gemacht wird. „Besser verstanden“ habe ich bisher nur, daß ein erheblicher Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit entstanden ist.

In Gesprächen zum Thema „Carlshöhe“ hörte ich zuweilen Unverständnis darüber heraus, daß die Verwaltung erst so spät in Aktion getreten sei, ob sie die Baustelle nicht hätte besser kontrollieren können. Die Verwaltung wird dazu selbst eine Position haben, wird sich dies auch kritisch fragen, aber aus meiner Sicht wäre diese Art von Kontrolle eines ganzen Stadtgebietes flächendeckend kaum möglich. Und wir leben zum Glück auch nicht in einer Gesellschaft der Blockwarte und Denunzianten. Das heißt: Abhilfe schaffen kann in dieser Frage in erster Linie ein Wandel des öffentlichen Bewußtseins, das eine Änderung des konkreten Handelns aller Beteiligten bewirkt. Dieser Ruck ist erfolgt; ich hoffe, die heutige Debatte leistet dazu einen weiteren Beitrag.

 

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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