
Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig!
9. Februar 2010
Am heutigen 09. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Höhe sowie das bisher intransparente Verfahren der Berechnung von ALGII-Regelsätzen für Kinder und Erwachsene für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung führt das Bundesverfassungsgerecht deutlich aus, dass "Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu[sichert], die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. ...
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