Im Rahmen der "Nooröffnung" wird in Eckernförde ein neues Wohnquartier entstehen. Dies geschieht zu einer Zeit, in der sich viele Eckernförder Einwohnerinnen und Einwohner die Frage stellen, in welche Richtung sich das städtische Wohnungsangebot insgesamt entwickeln wird: Entstehen immer mehr Gebiete des gehobenen Bedarfs wie etwa "Hafenspitze" oder "Schiefkoppel", für solvente Angehörige der oberen Mittelschicht, oder werden auch neue Mietwohnungen für Menschen gebaut, die sich eine Wohnung in den Luxusquartieren nicht leisten können? Wird die soziale Spaltung unserer Stadt vertieft oder etwas abgeschwächt? Im Zuge der Aufstellung der entsprechenden Bauleitpläne müssen sich die Parteien der Ratsversammlung entscheiden, wohin die Reise gehen soll.
Die Ratsversammlung hat am 10.02.1914 dem Fachgutachtung zur Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes für die Stadt Eckernförde zugestimmt, das somit auch als Grundlage für die Entstehung des neuen Wohngebietes im Rahmen der "Nooröffnung" dienen soll. Im Abschnitt "Handlungsfeld: Soziale Wohnraumversorgung sicherstellen" wird ausgeführt: "Über den geförderten Wohnungsbau soll sichergestellt werden, daß sich einkommensschwache Bürger preisgünstigen Wohnraum leisten können und eine für sie passende bezahlbare Wohnung finden." Dies muß unserer Meinung nach besonders auch für Menschen gelten, die Transferleistungen gemäß SGB II (Hartz IV) und SGB XII beziehen. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, daß aufgrund einer großen Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse zukünftig immer mehr Menschen in die Altersarmut abrutschen werden. Es droht eine zunehmende soziale Verelendung – auch in Eckernförde!
Laut Gutachten verfügt unsere Stadt "über 990 geförderte Wohnungen (Stand Dezember 2011)". Im Jahr 2015 fallen 401 Wohnungen aus der Mietpreisbindung heraus. "Der Abschmelzungsprozeß wird sich bis 2025 und auch darüber hinaus weiter fortsetzen." Es ist "dafür Sorge zu tragen, daß neuer geförderter Wohnraum in der Stadt geschaffen wird." Auch wenn es nicht bei allen aus der Bindung auslaufenden Wohnungen automatisch zu einer sofortigen Mietssteigerung kommen muß, wird es in jedem Fall immer schwieriger, in Eckernförde eine günstige Wohnung zu finden. Das Gutachten kommt zu dem Schluß, daß "mindestens 50 Prozent der aus der Bindung auslaufenden Wohnungen einen entsprechenden Ersatz benötigen. Dies entspricht in den kommenden Jahren einem rechnerischen Bedarf von ca. 200 geförderten Wohneinheiten. Mit Auslaufen weiterer Bindungen im kommenden Jahrzehnt sind dann darüber hinaus weitere geförderte Wohneinheiten zu schaffen."
Ziel muß es sein, wie im Gutachten ausgeführt, "monostrukturierte Quartiere zu vermeiden und der sozialen Segregation entgegenzuwirken. Hierfür sollten in möglichst vielen Quartieren und Stadtteilen Wohnungsangebote für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zur Verfügung gestellt werden, um eine soziale Durchmischung in den Nachbarschaften zu ermöglichen." Genau dies ist etwa in den Fällen "Hafenspitze" oder "Schiefkoppel" nicht geschehen.
Das Gutachten schlägt für Eckernförde vor, "bei größeren Bauvorhaben ab 30 oder 40 Wohneinheiten 25 Prozent der Wohnungen als geförderten Wohnraum vorzusehen." Dies erscheint uns allerdings als zu wenig. Zudem bleibt unklar, was "25 Prozent der Wohnungen" konkret bedeutet: bloße Anzahl der Wohnungen? In welcher Größe? Ist die Wohnfläche insgesamt gemeint?
Wir befürworten für das neue Wohngebiet "Nooröffnung" daher, eine Quote von 30 % der gesamten Wohnfläche als geförderten Wohnraum auszuweisen. Die Mieten sind entsprechend der duch das Jobcenter des Kreises im "Merkblatt Umzug" definierten Nettokaltmieten im Rahmen der "Kosten der Unterkunft" anzusetzen. Im Rahmen dieser Quote sollen auch Wohnungen für Personen entstehen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und den um 20 % reduzierten Richtwerten unterliegen.
Rainer Beuthel (Mitglied der Ratsversammlung)