im kommenden Jahr findet die Europawahl statt. Der Kreisverband muss für diese Wahl Delegierte (Vertreter*innen) zur Landesvertreter*innenversammlung am 08.10.2023 wählen, die dann für den Landesverband Vertreter*innen wählen, die an der Bundesvertreter*innenversammlung teilnehmen, um eine Bundesliste mit Kandidaten*innen für die Europawahl aufstellen bzw. zu wählen.
Vorschlag zur Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
- Konstituierung der Versammlung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführung
- Wahl der Mandatsprüfungskommission
- Wahl der Wahlkommission
- Beschluss über die Tagesordnung
- Wahl der Vertreter*innen zur Landesvertreter*innenversammlung
- Ende der Versammlung
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes (Organisationsprinzip), die am Tag der Versammlung die Wahlberechtigung für die Europawahl haben. Das heißt, die Mitglieder müssen dann 18 Jahre alt sein, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Deutschland und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, wahlberechtigt sind auch alle anderen in Deutschland lebenden Menschen, die eine Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.
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