Im kommenden Jahr findet die Bundestagswahl statt. Der Kreisverband muss für diese Wahl Delegierte (Vertreter*innen) zur Landesvertreter*innenversammlung wählen, die dann die Landesliste SH aufstellt.
Als Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung durch den Kreisvorstand
- Konstituierung der Versammlung
- Wahl eines Tagungspräsidiums, das die Beschlüsse dokumentiert
- Wahl einer Mandatsprüfungskommission
- Wahl einer Wahlkommission
- Beschluss über eine Geschäftsordnung
- Beschluss über die Tagesordnung
- Bericht der Mandatsprüfungskommission über die Beschlussfähigkeit
- Wahl der Delegierten für die Landesvertreter*innenversammlung
- Beschlussfassung über das Wahlverfahren
- Vorstellung der Kandidat*innen
- Wahl der Kandidat*innen
- Ende der Versammlung
Stimmberechtigt sind die Mitglieder der Partei Die Linke., die am Tag unserer Versammlung die Wahlberechtigung für die Bundestagswahl haben. D.h., die Mitglieder müssen mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Deutschland und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Stimmberechtigt sind auch die Mitglieder, die im Kreisgebiet des Kreisverbandes wohnen und in keinem Kreisverband der Linken in SH organisiert sind (beispielsweise Mitglieder, die hier im Kreisgebiet wohnen, aber Mitglied eines anderen Landesverbandes sind). Es sollte darauf geachtet werden, dass die gewählten Delegierten das Stimmrecht zur Bundestagswahl besitzen, sonst dürften sie auf der Vertreter*innenversammlung nicht mitstimmen.
Wir bitten daher einen Bundespersonalausweis mitzubringen, um ggf. die deutsche Staatsbürgerschaft prüfen zu können
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