Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Rendsburger Ratsversammlung

Fr 2 Feb 2018
VHS Rensdburg
Arsenalstraße 2 - 10 | Rendsburg
20:30 Uhr

 

Vorläufige Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung
  2. Konstituierung

– Wahl der Versammlungsleitung

– Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers

– Wahl einer Mandatsprüfungskommission

– Feststellung der Beschlussfähigkeit nach dem Bericht der Mandatsprüfungskommission

– Abstimmung über die Tagesordnung

– Wahl einer Wahlkommission

  1. Wahl der Listenkandidatinnen/Listenkandidaten
  2. Wahl der Direktkandidatinnen/Direktkandidaten
  3. Wahl einer Vertrauensperson/Wahl einer stellv. Vertrauensperson

 

 

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die ihren Erstwohnsitz im der Stadt Rendsburg haben und die am Tag Aufstellung (also dem 2.218) für die Kommunalwahl wahlberechtigt sind.

Bewerbungen

Alle potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten, welche den Mitgliedern vorab ein Bewerbungsschreiben zukommen lassen wollen, bitten wir, diese per Post an die im Briefkopf angegebene Adresse oder per E-Mail an info@linke-rdeck.de zu schicken. Selbstverständlich ist aber auch eine Bewerbung direkt auf der Wahlversammlung möglich.

Wählbarkeit

Wählbar ist, wer am Wahltag (06.05.) das 18. Lebensjahr vollendet hat, in der Stadt Rendsburg wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind auch alle Bürgerinnen und Bürger von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) wählbar.

Solltest Du Dich direkt auf der Wahlversammlung bewerben wollen, bitten wir Dich, eine ausgefüllte und nach Möglichkeit bereits von Deiner Wohngemeinde bestätigte Wählbarkeitsbescheinigung zur Versammlung mitzubringen. Dieses erleichtert uns die rechtzeitige Wahlanmeldung erheblich. Eine Wählbarkeitsbescheinigung erhältst Du kostenfrei beim Wahlamt bzw. Einwohnermeldeamt Deiner Wohngemeinde.

(Wer als potentielle Kandidatin/potentieller Kandidat dem Ortsvorstand bereits eine solche Wählbarkeitsbescheinigung hat zukommen lassen, muss natürlich nicht erneut eine mitbringen!)