
Öffentliche Erklärung von den Mitarbeitern der Stadtwerke Rendsburg
22. Oktober 2010
Wir, die Mitarbeiter der Stadtwerke Rendsburg möchten folgende öffentliche Erklärung abgeben: Uns ist bewusst, dass die öffentliche Ausschreibung der Konzessionsvergabe für die Strom- und Gasversorgung aus dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 46, Abs.3 EnWG) abzuleiten ist und daher für die Stadt Büdelsdorf unumgänglich war. Die Frist, aus der Bekanntmachung vom 07.07.2010 im Bundesanzeiger, eine Interessenbekundung abzugeben ist nun abgelaufen. Jetzt steht bald eine Entscheidung an! Die Möglichkeit des drohenden Verlustes der Konzession und deren Folgen beunruhigen die Mitarbeiter der Stadtwerke Rendsburg und deren Familien zutiefst. ...
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