2013 hat sich der Umweltminister von Schleswig-Holstein für die Einlagerung von Atommüll in Brunsbüttel bereit erklärt. Im Januar 2015 dann erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Betriebserlaubnis für Brunsbüttel als Lagerstätte für rechtswidrig. Nun ist mit Brokdorf wieder neues Zwischenlager Schleswig-Holstein im Gespräch.
Im Jahr 2013 hatte der grüne Umweltminister von Schleswig-Holstein, Robert Habeck vorgeschlagen, auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Brunsbüttel Atommüll zwischen zu lagern. Das Gelände ist hierfür jedoch denkbar ungeeignet, da es unmittelbar am Nord-Ostsee-Kanal gelegen ist und so die Gefahr einer Überflutung im Falle einer Sturmflut droht. Die Folgen einer Überschwemmung einer Atomanlage sind aus Fukushima bekannt. Außerdem besteht kein hinreichender Schutz gegen Terrorangriffe oder Flugzeugabstürze. Zudem wurde Anfang 2014 bekannt, dass ca. 25 Prozent von den mehr als 600 Fässern auf dem Gelände von Brunsbüttel verrostet sind. Einige Fässer sind über 30 Jahre alt.
Kein Atomklo in Schleswig-Holstein
2015 hat dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Betriebserlaubnis für das Atommüll-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks für rechtswidrig erklärt. Ähnlich urteilte breits 2013 das Verwaltungsgericht Schleswig nach Klage eines Anwohners. Das Zwischenlager böte nicht genügen Schutz gegen Terrorangriffe mit panzerbrechenden Waffen. Nun wird mit Brokdorf eine weitere Atomanlage in Schleswig-Holstein ins Gespräch gebracht. Derzeit darf Brokdorf nur selbst produzierten Atommüll einlagern. Zudem ist der Transport von Atommüll durch den Nord-Ostsee-Kanal mit hohen Risiken verbunden. Der Widerstand gegen den Transport über schleswig-holsteinische Häfen wächst.
Betreiber müssen Kosten tragen
DIE LINKE lehnt nicht nur die Einlagerung von Atommüll aus anderen Atomkraftwerken in Brunsbüttel sondern auch in Brokdorf strikt ab. Atomtransporte nach Schleswig-Holstein müssen verhindert werden. Dem Atomkraftwerk Brokdorf muss sofort die Betriebserlaubnis entzogen werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Betreiber die Kosten für den Rückbau der Anlagen einschließlich der Entsorgung der Abfälle vollständig übernehmen und nicht der Steuerzahler. Der Rückbau muss so erfolgen, dass möglichst keine radioaktiven Rückstände in die Umwelt gelangen. Der ausgebaute Stahl darf nicht wieder in den Wertstoffkreislauf gelangen.