Linke ziehen gegen Stadt vor Gericht

Als die Linken vor wenigen Monaten ihre Geschäftsstelle gegenüber dem Rendsburger Rathaus eröffneten, war die Welt für die Partei noch in Ordnung, Sogar der Ehrenvorsitzende Lothar Bisky war gekommen, um die neuen Räume einzuweihen. Die Hochstimmung ist inzwischen jedoch gründlich verflogen. Grund dafür ist ein Streit mit der Stadtverwaltung, der demnächst vor dem Verwaltungsgericht Schleswig entschieden werden soll. Dann soll es nach Auffassung der Linken um das Recht der freien Meinungsäußerung gehen. Für die Stadt dagegen geht es lediglich um die richtige Anwendung der Gestaltungssatzung und die Gebührenordnung.

Begonnen hatte alles mit einem großen Plakat ("Konsequent sozial in Schleswig-Holstein") im Fenster der Geschäftsstelle. Damit die Aussage auch auffällt, wurde das Plakat mit einem blinkenden Licht garniert. Das rief die Verwaltung im benachbarten Rathaus auf den Plan: Es handle sich um eine genehmigungspflichtige Werbeanlage, hieß es. Und eine Genehmigung liege nicht vor. Nach einigen vergeblichen Schlichtungsversuchen ordnete die Behörde im September 2011 den Abbau an. Weil ein Ordnungsgeld drohte, gaben die Linken zunächst nach. Sie bauten die Leuchtreklame ab und rückten das Plakat einige Zentimeter von der Scheibe ab. Damit hätte die Angelegenheit eigentlich erledigt sein können. Aber die Kommunalpolitiker fühlten sich schlecht behandelt. Sie witterten politisch motivierte Schikane. Vor dem Landtagswahlkampf solle die Linke gezielt ausgebremst werden, erklärte Samuel Rothberger, Sprecher der Rendsburger Kreis-Linken. Sie drohten mit rechtlichen Schritten, legten Widerspruch ein und stellten letztlich auch einen Bauantrag für ihr Plakat und die Leuchtschrift. Der entsprach jedoch nach Einschätzung der Verwaltung nicht den formalen Vorschriften.

Konflikt zwischen Gestaltungsgesetz und Grundgesetz

Lange schien es, als werde die ganze Angelegenheit im Sande verlaufen – doch dann präsentierte die Verwaltung ihre Rechnung. Über 300 Euro Gebühren sollen die Linken zahlen – eine Tatsache, die den schon abgeflauten Ärger wieder hochkochen ließ. "Wir lassen uns das Recht der freien Meinungsäußerung und das Recht, politische Plakate in unsere Fenster zu hängen, durch eine Gestaltungssatzung nicht nehmen", erklärte Rothberger. Vor Gericht soll nun geklärt werden, ob die Stadt gegen die Meinungsfreiheit verstoßen hat.

"Es läuft offenbar auf einen Konflikt zwischen unserer Gestaltungssatzung und dem Grundgesetz hinaus", hatte Bauamtsleiter Frank Thomsen den Streit süffisant kommentiert. Bürgermeister Andreas Breitner gab sich versöhnlicher: "Wir haben dringend davon abgeraten, Widerspruch einzulegen. Wir brauchen wirklich keinen Prozess, aber eine Gebührenbefreiung ist nicht möglich." Eine solche Maßnahme kommt nach Auskunft des Bürgermeisters nur bei einer Insolvenz in Frage – oder wenn es sich bei dem Schuldner um einen gemeinnützigen Verein handelt. Und weil sich die Verwaltung zu dieser Einordnung der Linken nicht durchringen kann, muss nun das Gericht entscheiden.

Quelle:

http://www.shz.de/nachrichten/lokales/landeszeitung/artikeldetails/article//linke-ziehen-gegen-stadt-vor-gericht.html

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