Bereits im September 2011 hatte die Bauaufsicht der Stadt Rendsburg den LINKEN in Rendsburg untersagt, ein Plakat in das Fenster ihres Parteibüros aufzuhängen. Gegen diese Anordnung hatte DIE LINKE Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wurde dann kurz vor Weihnachten abgelehnt. DIE LINKE hat daher heute beim Verwaltungsgericht Schleswig eine Klage gegen das Plakatverbot eingereicht.
„Wir waren immer an einer gütlichen Einigung mit der Bauaufsicht interessiert. Leider hat die Bauaufsicht keinerlei Einigungsbereitschaft gezeigt. Um eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zu vermeiden hat DIE LINKE der Bauaufsicht Vergleichsvorschläge gemacht, die jedoch alle zurückgewiesen wurden“, so Samuel Rothberger vom Kreisvorstand. Auch Gespräche mit dem Chef der Stadtverwaltung, Bürgermeister Breitner blieben fruchtlos.
Ein Rundgang durch die Rendsburger Innenstadt zeigt, dass in vielen Fenstern von Geschäften und Büros Plakate aufgehängt sind. Es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn nur den LINKEN das Aufhängen von Plakaten in ihrem Fenster untersagt wird. Weiter wehrt sich DIE LINKE gegen die Ansicht der Bauaufsicht, politische Plakate im Fenster Ihres Parteibüros als „gewerbliche Werbeanlagen“ zu behandeln, die eine kostenpflichtige Baugenehmigung benötige.
„Wir lassen uns das Recht der freien Meinungsäußerung, und das Recht politische Plakate in unsere Fenster zu hängen durch eine „Gestaltungssatzung für die Innenstadt“ der Stadt Rendsburg nicht nehmen. Daher haben wir jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Weiter hat die Ratsfraktion der Linken die Veränderung der Gestaltungssatzung für die Innenstadt auf die Tagesordnung der Ratsversammlung gesetzt“, so Rothberger abschließend.
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