Unter dem Vorwand „mehr Handlungsfähigkeit für Kommunalvertretungen“ zu erwirken, hat die schleswig-holsteinische SPD am 10. Juli 2017 auf ihrer Homepage eine Gesetzesinitiative zur Wiedereinführung einer Sperrklausel (2,5 %) bei Kommunalwahlen angekündigt. Angeblich sind Kreistage und örtliche Kommunalparlamente wegen einer „Zersplitterung der kommunalen Vertretungen durch Einzelmandatsträger und Kleinstfraktionen" nicht arbeitsfähig. "Kleinstfraktionen und Einzelmandatsträger“ spielen nach Meinung der SPD „oft die Rolle des Züngleins an der Waage, so dass ihnen häufig eine Bedeutung zukommt, die im krassen Gegensatz zu ihren Wahlergebnissen steht.“
Die CDU hatte bereits in ihrem Landtagswahlprogramm eine Sperrklausel von 4 % gefordert.
Noch einen Schritt weiter geht der Städteverband Schleswig-Holstein. In einer „Bewertung der kommunalrelevanten Inhalte des Koalitionsvertrags“ vom 05. Juli 2017 heißt es:
„Im Bereich Kommunen fehlen Festlegungen zu
Sperrklausel
Fraktionsmindeststärke
Anpassung des Teilers beim Verhältnisausgleich (0,75 statt 0,5)“
Das bedeutet, der Städteverband will nicht nur eine Sperrklausel einführen, sondern auch die Mindestfraktionsstärke vergrößern sowie die Verteilung der Kommunalmandat infolge des Wahlergebnisses im Interesse der beiden großen Parteien neu regeln.
Wir sehen darin einen dreisten Versuch der Demontage kommunaler Demokratie, und fordern die im Landtag vertretenen Parteien auf, diese Pläne nicht weiter zu verfolgen.