Mehr Demokratie-Bündnis verzichtet auf Volksbegehren Volksinitiative „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ erfolgreich

22. Februar 2013

"Der Kreisvorstand der Partei DIE LINKE begrüßt den Erfolg des Bündnisses für eine bessere Bürgerbeteiligung in Schleswig-Holstein, an dem DIE LINKE beteiligt ist.

Bürgerinnen und Bürger haben nun einen erhöhten Einfluß auf die Kommunalpolitik – ein erster wichtiger Schritt!"

Der schleswig-holsteinische Landtag hat heute (21. Februar) in zweiter Lesung wesentliche Forderungen der Volksinitiative „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ übernommen. „Unsere Volksinitiative für erleichterte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen wird in den Kernpunkten umgesetzt“, sagt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie und Vertrauensperson des Bündnisses für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein. „Das ist ein großer Erfolg, nachdem die Landesregierung bereits die erste Volksinitiative unseres Bündnisses übernommen hat und jetzt im Bundesrat für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen eintritt.“ Das 16 Organisationen starke Bündnis, dem unter anderem die Grünen, die Linke und die Piraten angehören, will vor diesem Hintergrund auf ein Volksbegehren verzichten.

 

Grundlage des jetzt vorliegenden Gesetzes, das auf einen Kompromiss zwischen dem Bündnis und der Regierungskoalition zurückgeht, war eine Volksinitiative, die 25.000 Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2011 unterzeichnet hatten. Die direkte Demokratie auf Gemeindeebene wird dadurch in vielen Bereichen erleichtert: Die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren soll je nach Einwohnerzahl zwischen vier und zehn Prozent gestaffelt werden – bisher mussten zehn Prozent aller Wahlberechtigten unterschreiben. Das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden (bisher 20 Prozent) soll ebenfalls nach Einwohnerzahl gestaffelt werden und zwischen acht und 20 Prozent liegen.

 

„Endlich ist es nun auch möglich, zu Bauthemen Bürgerbegehren durchzuführen“, so Nierth. „Die Bauleitplanung, zu der momentan überhaupt keine Bürgerbegehren sattfinden dürfen, wird für die direkte Demokratie geöffnet.“ Künftig sollen Bürgerbegehren zur Bauleitplanung möglich sein, sofern sie die erste Stufe, den Aufstellungsbeschluss, betreffen. „Bauthemen beeinflussen deutschlandweit 45 Prozent aller für Bürgerbegehren relevanten Themenbereiche – sie sind eines der häufigsten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger“, so Nierth. Am 26. Februar tritt das Gesetz in Kraft. In den nächsten Monaten wird das Bündnis die Umsetzung der Beschlüsse begleiten. „Langfristig wünschen wir uns, dass Bürgerbegehren nicht nur zum Aufstellungsbeschluss, sondern zur gesamten Bauleitplanung möglich sind. Dennoch wurde schon jetzt viel für die Bürgerbeteiligung erreicht.“ Das für den 18. März 2013 angekündigte Volksbegehren wird damit für das Bündnis überflüssig.

 

 

Kompromiss-Gesetzentwurf Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0300/drucksache-18-0310.pdf

 

Forderungen von Mehr Demokratie:

http://sh.mehr-demokratie.de/6791.html

 

Bei Rückfragen:

Claudine Nierth, Vorstandssprecherin Mehr Demokratie und Vertrauensperson der Volksinitiativen: 0178/8 377 377

 

 

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