Das Wort zum Sonntag

Quelle: Hans-werner Schulz / Pixelio.de
Strand Eckernförde


Die öffentliche Diskussion in Eckernförde zum Thema „Bäderregelung“ nimmt allmählich groteske Züge an. Jegliche Änderung an der bestehenden Regelung zur Sonntagsöffnung wird vom Vorsitzenden des Wirtschaftskreises vor Ort als „unglaublich“ bezeichnet, gelegentlich ist auch von einer möglichen „Katastrophe“ die Rede. Andererseits wird den Kirchen unterstellt, es ginge ihnen hauptsächlich darum, daß alle, die nun nicht mehr sonntags einkaufen gehen könnten, die Gottesdienste besuchen würden. Der Standpunkt der für den Handel zuständigen Gewerkschaft ver.di wird zumeist ganz verschwiegen.

Worum geht es eigentlich?

Der Artikel 140 des Grundgesetzes verfügt: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Bei diesen immer noch rechtsgültigen Artikeln der Weimarer Verfassung geht es im Wesentlichen um Privilegien der christlichen Kirchen, die eigentlich nicht mehr zeitgemäß sind. Sie sind nicht Teil der Grund- und Menschenrechte und müßten unserer Meinung nach durch eine Verfassungsänderung überwunden werden, beispielsweise die Sonderregelungen im Arbeitsrecht, das Kirchensteuerrecht oder die „Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften“. Noch heute zahlt jeder Steuerzahler – ob „gläubig“, ob Kirchenmitglied oder nicht – für die Säkularisierung von Kirchenbesitz am Anfang des 19. Jahrhunderts. Das ist anachronistisch.

Im Artikel 139 heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Diese Bestimmung hat mit Religionsausübung und mit kirchlichem Handeln nur indirekt zu tun. Und es ist kein Wunder, daß diese Regelung von gewerkschaftlicher Seite verteidigt wird, wodurch an dieser Stelle quasi ein praktisches Bündnis zwischen Kirchen und Gewerkschaft entsteht. Es geht um das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Sonntagsruhe, um Freiraum zur Regeneration der Arbeitskraft, um die Möglichkeit, von einer immer stressiger werden „Arbeitswelt“ wenigstens Sonntags abzuschalten. Ob der eine oder die andere eine Kirche besucht, sich um Freunde und Familie kümmert oder seinen Garten pflegt – das ist völlig gleichgültig.

Der durch die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung mühsam erkämpfte freie Samstag ist bereits weitgehend verschwunden. Da die Kapitaleigner traditionell das Interesse haben, Menschen möglichst lange für sich arbeiten zu lassen, rund um die Uhr und auch am Wochenende, versuchen sie natürlich auch, den Sonntag für ihre Profitinteressen zu nutzen. Das Grundgesetz ist ihnen dabei allerdings im Wege. Nach der gültigen Rechtsprechung sind zwar Ausnahmeregelungen vom Gebot der Sonntagsruhe möglich, aber eine komplette Aufhebung ist verfassungswidrig. So hat das Verfassungsgericht im Dezember 2009 das Berliner Ladenschlußgesetz, wonach die Geschäfte an allen vier Adventsonntagen geöffnet werden durften, für unzulässig erklärt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein ähnliches Gerichtsurteil.

Die in Schleswig-Holstein noch geltende Bäderregelung ist insofern kurios, als hier nicht eine mögliche Sonntagsöffnung als Ausnahme erscheint, sondern im Gegenteil die Sonntagsschließung der Läden von Anfang November bis Mitte Dezember! An allen anderen Sonntagen sollen die Geschäfte geöffnet werden dürfen, angeblich, um die Bedürfnisse von Touristen zu erfüllen. Tatsächlich haben aber auch Autohäuser, Baumärkte und überhaupt alle Geschäfte geöffnet, deren Eigentümer sich – warum auch immer – vom Sonntagsgeschäft irgendetwas erwarten, natürlich auf Kosten jener Betriebe im Umland, die entweder nicht öffnen dürfen, weil für sie die Bäderregelung nicht gilt, oder auf Kosten von Kleinbetrieben, die es einfach nicht schaffen, Sonntags auf zu haben. Im Grunde dient diese Regelung einzelnen Firmen, die sich auf diese Weise auf Kosten anderer Extragewinne verschaffen wollen. Beliebt ist es hierbei, Aushilfskräfte in „Minijobs“ zu beschäftigen. Reguläre Arbeitsverhältnisse mit auskömmlichen Löhnen entstehen so in der Regel nicht. Im Gegenteil: prekäre Arbeitsverhältnisse vor allem für Frauen werden gefördert. Dieser Unfug muß beendet werden!

Wir halten fest:

1.)   Auch ohne Sonntagsöffnungszeiten haben alle Menschen in Eckernförde genügend Möglichkeiten zum Einkaufen.

2.)   Aufgrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Spaltung zwischen Armen und Reichen verfügen immer mehr Menschen über zu wenig Geld, um auskömmlich zu leben. Sie brauchen keine Sonntagsöffnungszeiten, sondern mehr Geld, um ihre alltäglichen Bedürfnisse zu erfüllen. Notwendig ist hierfür vor allem anderen ein gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 10.- Euro und ein Grundeinkommen für alle Menschen, das ihnen ein Leben in Würde ermöglicht. Die Reichen müssen höher besteuert, Löhne und Gehälter erhöht werden.

3.)   Das „Katastrophen“-Geschrei über eine mögliche Änderung der Bäderregelung ist heuchlerisch. Eine Partei beispielsweise, die sich zwar „christlich“ nennt, aber die Kirchen bei ihrem juristischen Vorgehen gegen Sonntagsöffnungszeiten nicht unterstützt, sondern das schnöde Profitinteresse von einzelnen Kaufleuten für heilig und zum Gemeinwohl erklärt, ist unglaubwürdig. Ebenso traurig ist die Haltung der örtlichen SPD, die die gewerkschaftlichen Forderungen zu Ladenschluß- und Sonntagsöffnungszeiten nicht unterstützt. Die Behauptung, eine Änderung der Bäderregelung würde Arbeitsplätze vernichten, ist lächerlich. Arbeitsplätze im Handel entstehen dann, wenn die Umsätze insgesamt steigen, was davon abhängt, wie viel Geld die Kunden insgesamt zur Verfügung haben, nicht nur Sonntags.

4.)   Es ist durchaus nachzuvollziehen, daß es in Urlaubsorten wie Eckernförde Ausnahmeregelungen für den Sonntagseinkauf von Waren des touristischen Bedarfs geben darf. Die bestehende Bäderregelung geht jedoch viel zu weit. Das sogenannte Shopping wird dadurch selbst zum touristischen „Event“ aufgewertet und erhält somit einen Selbstzweck. Das ist angesichts der Tatsache, daß viele Menschen ihren täglichen Bedarf kaum noch decken können, zweifelhaft.

5.)   Wir begrüßen einen möglichen Kompromiß in der Frage der Sonntagsöffnungszeiten, der diese auf das für Touristen wirklich notwendige Maß reduziert. DIE LINKE unterstützt hierbei die berechtigten Forderungen der Gewerkschaften und Kirchen.

Ratsfraktion DIE LINKE Eckernförde

Rainer Beuthel / Carlos Mejia Cortes

11.01.2013

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