Klage gegen Plakatverbot

28. Januar 2012

Fällt die Verbreitung politischer Meinungsbildung unter Werbung oder soll hier nur ein unliebsamer Konkurrent ausgebremst werden? Ein Streit zwischen der Rendsburger Verwaltung und der Linkspartei landet jetzt vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht. Was wie eine zum Schmunzeln erregende Provinzposse eines Schilderstreits in Schilda anmutet und einem ungewöhnlichen Nachbarschaftsstreit geschuldet ist, wird nun zum ernsthaften Schlagabtausch vor höchstrichterlicher Justiz.

Was war geschehen? Die Kreisgeschäftsstelle der LINKEN in Rendsburg hat seit April 2011 ihren Sitz direkt neben dem Rendsburger Rathaus. Zur Eröffnung war seinerzeit eigens Lothar Bisky in die Kanalstadt gekommen und durfte sich in das Goldene Buch der Stadt eintragen. Doch seit einigen Monaten ist das freundschaftliche Miteinander zwischen Partei und Stadtverwaltung tiefer Feindschaft gewichen. Ein Brief der Bauaufsicht aus dem Rathaus hat den »Kleinkrieg« ins Rollen gebracht. Die LINKE wurde darin aufgefordert, ihr Parteiplakat mit auffälliger umrandeter, blinkender Beleuchtung aus dem Fenster des Parteibüros zu entfernen oder andernfalls eine Ordnungsstrafe in Höhe von 1000 Euro in Kauf zu nehmen. In dem Parteibanner mit Aussagen wie »Konsequent sozial« oder »Reichtum besteuern« sieht die Stadt eine laut Gestaltungssatzung der Innenstadt unerlaubte Werbeanlage, für die ein Genehmigungsantrag nötig sei.

Gegen zugeklebte Plakate des ehemaligen Hertie-Kaufhauses in der Stadtmitte wollte die Behörde allerdings nicht einschreiten. Nicht zuletzt deshalb vermutet Samuel Rothberger als Sprecher der Kreispartei in der Anordnung eine willkürliche Schikane, um einen politischen Mitbewerber in die Schranken zu weisen, denn in Schleswig-Holstein befindet man sich im Landtagswahlkampf. »Hier geht es nicht um die Erhaltung des Stadtbildes, sondern um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit«, stellt der Kommunalpolitiker fest. Bürgermeister und damit Chef der Verwaltung ist übrigens Andreas Breitner, zugleich stellvertretender SPD-Landesvorsitzender.

Als jetzt ein von der LINKEN gestellter Antrag für ein beleuchtetes Plakat auf der Fensterbank beziehungsweise an der Scheibe ihres Büros abgeschmettert wurde und stattdessen ein Gebührenbescheid von über 300 Euro ins Haus flatterte, keimte der Konflikt wieder auf. Die LINKE nahm sich einen Anwalt, und dieser reichte nun Klage ein. Somit muss das Verwaltungsgericht demnächst darüber urteilen, wie viel die Meinungsfreiheit wert ist.

Quelle:

http://www.neues-deutschland.de/artikel/216845.klage-gegen-plakatverbot.html?sstr=klage|gegen|plakat

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