CDU-Mindestlohn: der große Schwindel

20. November 2011

Je größer eine „Volkspartei“, desto dreister glaubt sie das Volk belügen zu dürfen. Daß nun ausgerechnet die CDU für eine „Lohnuntergrenze“ eintritt, entpuppt sich als glatter Schwindel, wenn man sich die Vorschläge aus dem Hause Merkel etwas genauer ansieht.

Der CDU-Mindestlohn soll nur dort von den „Tarifpartnern“ vereinbart werden, wo es keine Tariflöhne gibt. Der tariflose Zustand resultiert jedoch zumeist daraus, daß die DGB-Gewerkschaften in diesen Branchen zu schwach sind, um Druck auf die Kapitalseite auszuüben. Wären sie dort stärker, hätten sie längst eine „Lohnuntergrenze“, also einen Mindestlohn durchsetzen können. Jeder Tariflohn ist seinem Wesen nach ein Mindestlohn.

Zweitens würden die CDU-Pläne in den Branchen nichts ändern, wo es zur Zeit viel zu niedrige Tariflöhne gibt, etwa im Friseurhandwerk. Auch könnten weiterhin Scheingewerkschaften ihr Unwesen treiben und Tarife abschließen, von denen eigentlich niemand ausreichend leben kann.

Das Prinzip des gesetzlichen Mindestlohnes, wie es in fast allen europäischen Staaten gilt, besteht ja gerade darin, unabhängig von der Tarifsituation ein Minimum einzuführen, um der Verelendung einen Riegel vorzuschieben. Genau das will die CDU nicht und ihr Regierungspartner FDP schon gar nicht.

Die CDU-Pläne für „Lohnuntergrenzen“ sind lächerlich und sollen von der eigentlichen Problematik ablenken: immer mehr Menschen, in ihrer Mehrheit Frauen, drohen sozialer Abstieg und Altersarmut. Diese Entwicklung wurde allerdings von den SPD-geführten rosa-grünen Bundesregierungen ab 1998 eingeleitet, von Schröder, Riester, Clement, Fischer, Künast und Co.

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