Antrag

Änderungsantrag zu (Ö 14) zur Haushaltskonsolidierung (Betrifft: Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung ab dem Haushaltsjahr 2026)

Eingereicht am:

20.07.2026

Behandelt am:

25.07.2026

Ergebnis:

Mit 1 ja-Stimme und und vier Enthaltungen leider abgelehnt!

zum Grundsatzbeschluss

Die Ratsversammlung möge beschließen:

Änderungen am Beschlusstext

  1. Streichung der Personal-Streichliste:
    Die Tabelle „Geplante Einsparungen im Personalbereich“ mit den laufenden Nummern 5, 11, 19, 102, 137, 140, 142, 208, 207, 217, 287, 288, 290, 324 und 297 wird ersatzlos gestrichen. Die im Zeitraum 2026 bis 2029 und folgend vorgesehenen Einsparungen beim Personal in Höhe von bis zu 1,76 Millionen Euro jährlich werden nicht weiterverfolgt, sondern im Einzelfall geprüft und begründet werden, ob beim regulären Ausscheiden von Mitarbeitern tatsächlich auf die Stelle verzichtet werden kann und diese dann nicht neu ausgeschrieben wird.
  2. Neufassung zur Stellenplan-Entwicklung – Keine pauschale Begrenzung:
    Unter dem Punkt „Konsolidierungsmaßnahmen“ wird der erste Unterpunkt zur Stellen- und Personalbewirtschaftung wie folgt neu gefasst:
    „Eine pauschale Begrenzung oder Deckelung der Gesamtzahl der Stellen im Stellenplan wird abgelehnt. Zukünftige Erweiterungen des Stellenplans sind zulässig, sofern sie unter Berücksichtigung der realen Aufgabenlast und dem tatsächlichen Bedarf sowie unter strengen haushalterischen Gesichtspunkten im Einzelfall geprüft und begründet werden.“
  3. Stopp der riskanten Zusammenlegung von Führungsaufgaben:
    Die Passage, nach der die Leitung des Fachbereichs Bürgerdienste sowie planerische und organisatorische Führungsaufgaben des Fachbereichs Bau und Umwelt durch den Büroleitenden Beamten in Personalunion übernommen werden, wird gestrichen. Die freiwerdenden Führungsstellen sind unverzüglich zur externen Neubesetzung mit den entsprechenden spezifischen Fachqualifikationen wie Ingenieursexpertise sowie sozialrechtliche Fachkompetenz auszuschreiben.
  4. Ergänzung zur sozialen Gegenfinanzierung und strukturellen Entlastung:
    Unter den „Konsolidierungsleitlinien“ beziehungsweise „Konsolidierungsmaßnahmen“ werden zur Deckung der Kosten folgende sechs Maßnahmen aufgenommen:
  5. Maßnahme A: Stärkeres Augenmerk auf externe Beratung und Gutachten
    Die Haushaltsmittel für externe Beratungsleistungen, Wirtschaftsprüfer und Gutachten werden ab dem Haushaltsjahr 2026 jährlich geprüft und ggf. zurückgefahren.
  6. Maßnahme B: Harte Neuverhandlung zur Senkung der Kreisumlage
    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich in Verhandlungen mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde einzutreten, um eine spürbare Senkung der Kreisumlage zu erwirken. Die Stadt Rendsburg darf nicht länger finanziell ausgeblutet werden, um Kreisaufgaben zu finanzieren, während vor Ort die Daseinsvorsorge wegbricht.
  7. Maßnahme C: Resolution zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs Schleswig-Holstein
    Die Ratsversammlung fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein im Wege einer Resolution auf, den Kommunalen Finanzausgleich grundlegend zu reformieren. Dabei muss die Sozialstruktur und die daraus resultierende überproportionale Ausgabelast (unter anderem für Unterbringung, soziale Hilfen und Integration) direkt und gewichtig im Verteilungsschlüssel berücksichtigt werden. Zudem muss die Rolle der Stadt Rendsburg als Mittelzentrum im zentralörtlichen System adäquat gegenfinanziert werden, da die Stadt kostenintensive Infrastruktur für die Umlandgemeinden vorhält, ohne dafür einen fairen Ausgleich zu erhalten. Außerdem muss die Stadt bei übertragenen Pflichtaufgaben von Land und Bund konsequenter das Einhalten des Konnexitätsprinzip einfordern. Für die hier genannten Punkte soll die Stadt Rendsburg auch Bündnisse mit anderen betroffenen Städten suchen; dieses unter andern zum Beispiel über den Städtebund.
  8. Maßnahme D: Beitritt zur Open-Source-Strategie des Landes und Einführung des Digitalen Souveränen Arbeitsplatzes
    Die Verwaltung wird beauftragt, die städtische IT-Infrastruktur im Rahmen eines Stufenplans an die Open Innovation und Open Source Strategie des Landes Schleswig-Holstein anzupassen. Hierzu soll das standardisierte Produktangebot von Dataport zur schrittweisen Einführung des Digitalen Souveränen IT-Arbeitsplatzes genutzt werden. Zur Finanzierung der Umstellungskosten sind auch gezielt die bereitgestellten Fördergelder des Landes Schleswig-Holstein zu beantragen. Bestehende, langfristige Vertragslaufzeiten mit dem Anbieter Microsoft (unter anderem bis zum Jahr 2035) sind dabei nicht als statisches Hindernis, sondern als strategischer Korridor für einen kontinuierlichen Lizenz-Rückbau („True-Down“) zu nutzen. Laufende Haushaltsmittel, die durch das geplante Auslaufen proprietärer Softwarelizenzen freiwerden, tragen dann zur Haushaltskonsolidierung bei.
  9. Maßnahme E: Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer mit Schutzklausel für kleine und mittlere Unternehmen
    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung zur Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einweg-Verpackungen auszuarbeiten. Familien- und inhabergeführte Betriebe sowie Verkaufsstellen mit weniger als fünf Beschäftigten und weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche werden vollständig von dieser Steuer befreit. Als Blaupause kann die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen dienen.
  10. Maßnahme F: Einführung einer moderaten Übernachtungssteuer
    Es wird eine moderate Übernachtungssteuer in Höhe von nur 2,5 Prozent auf den Netto-Mietpreis für private Hotel- und Ferienwohnungsübernachtungen erhoben. Berufliche Übernachtungen sind befreit.

Begründung

Der vorliegende Grundsatzbeschluss versucht, das strukturelle Haushaltsdefizit einseitig durch einen Kahlschlag beim Personal zu lösen. Die Linke lehnt diesen Weg ab. Konsolidierung darf weder auf dem Rücken der Beschäftigten noch durch das Eingehen unkalkulierbarer fachlicher Risiken im Rathaus stattfinden. Ebenso muss Spielraum für sog. freiwillige Leistungen der Stadt bleiben, da diese Angebote den sozialen Zusammenhalt der Stadt Rendsburg stärken. Kürzt man hier, spart man an der Lebensqualität der Menschen, die ohnehin wenig Geld haben. Zudem arbeiten die Betroffenen im sozialen Bereich oft unter prekären Bedingungen – hier darf nicht noch mehr Druck aufgebaut werden. Haushaltskonsolidierung darf nicht dazu führen, dass Investitionen unterbleiben, die langfristig Kosten senken, Einnahmen sichern oder die Attraktivität des Standorts Rendsburg stärken.

1. Abwendung von Millionenrisiken durch fehlende Fachexpertise:
Die geplante Übertragung von komplexen Fachbereichsleitungen auf den Büroleitenden Beamten, in Personalunion ist hochgradig riskant und organisatorisch unverantwortlich. Der büroleitende Beamte soll hierbei faktisch drei eigenständige, anspruchsvolle Arbeitsplätze gleichzeitig abdecken. Eine solche Arbeitsverdichtung auf Führungsebene führt zum Risiko von massiven Kontrollverlusten, Handlungsunfähigkeit und damit zu einem unkalkulierbaren Risiko für die gesamte Verwaltungsorganisation und macht diese zum Single Point of Failure.

  • Bereich Bau und Umwelt: Das Bauwesen erfordert tiefgehende Ingenieursexpertise. Das Fehlen dieses spezifischen Fachwissens auf Führungsebene birgt das konkrete Risiko gravierender Planungsfehler und in der Folge das Risiko für die Rückforderung von Fördergeldern in Millionenhöhe. Zudem drohen massive zukünftige Kostenrisiken durch eine unzureichende Gestaltung von Ausschreibungen sowie ein mangelhaftes laufendes Monitoring. Ohne technische Fachexpertise an der Spitze können komplexe Leistungsverzeichnisse von Anbietern nicht qualifiziert geprüft werden. Die Folge sind unentdeckte Nachtragsforderungen von Bauunternehmen, Fehlplanungen und unkontrollierte Kostenexplosionen bei städtischen Bauprojekten. Diese potenziellen Risiken übersteigen die vermeintlichen Personaleinsparungen um ein Vielfaches. 
  • Bereich Bürgerdienste: Die Leitung dieses Fachbereichs bewegt sich in einer hochkomplexen, sich ständig ändernden sozialrechtlichen Materie. Ohne ausgewiesene sozialpolitische Fachkompetenz drohen hier massive sozialpolitische Risiken sowie teure rechtliche Fehlbewertungen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.

2. Flexibilität statt starrer Denkverbote beim Personal:
Ein pauschaler Deckel für den Stellenplan ignoriert die Realität. Wenn neue gesetzliche Aufgaben wie beispielsweise die Ganztagsbetreuung dazukommen, muss die Stadt handlungsfähig bleiben. Wir fordern daher ein Ende starrer Obergrenzen, bekennen uns aber zu einer verantwortungsvollen Politik: Jede Stellenerweiterung muss unter haushalterischen Gesichtspunkten streng im Einzelfall geprüft werden.

3. Ursachenbekämpfung auf Kreis- und Landesebene:
Die Finanznot von Rendsburg ist nicht allein das Ergebnis mangelnder Ausgabendisziplin, sondern auch Ausdruck struktureller Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel einer chronischen, strukturellen Benachteiligung im ländlichen Raum. Die Stadt blutet finanziell durch eine Unterfinanzierung bei der Zuweisung kommunaler Mittel aus, weil der Kommunale Finanzausgleich des Landes die Realität völlig verfehlt:

  • Soziale Realität anerkennen: Rendsburg trägt als städtisches Zentrum eine besondere sozialstrukturelle Last. Die daraus resultierenden, gesetzlich verordneten Ausgabelasten im Sozialbereich dürfen nicht länger einseitig zu Lasten unseres Haushalts gehen. Das Land muss diese Lasten im Finanzausgleich endlich über einen echten Sozialfaktor auffangen.
  • Kosten der Zentralität ausgleichen: Als Mittelzentrum im zentralörtlichen System hält Rendsburg Schulen, Kultur-, Sport- und soziale Einrichtungen vor, die vom gesamten Umland intensiv genutzt werden. Es ist das falsche Signal, das eigene Personal abzubauen, um diese regionalen Aufgaben zu subventionieren. Wir fordern fairen Ausgleich für unsere Zentralitätsfunktion.

4. Gegenfinanzierung:

Wirtschaftlich tragfähige Gegenfinanzierung: Die Verpackungssteuer und die Übernachtungssteuer stellen durch die vorgesehenen Schutzklauseln sicher, dass kleine und mittelständische Betriebe sowie inhabergeführte Unternehmen nicht zusätzlich belastet werden. Gleichzeitig leisten größere wirtschaftliche Akteure und der Tourismus einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur. Der lokale Bäcker, das Handwerk und familiengeführte Betriebe bleiben dabei weitgehend abgaben- und bürokratiearm.

Zukunftsfeste Einsparungen in der IT und Digitale Souveränität: Bislang fließen jährlich erhebliche Summen öffentlicher Gelder in die Beschaffung von Microsoft-Lizenzen. Das vermeintliche Argument, die Stadt sei durch langfristige Rahmenverträge möglicherweise bis zum Jahr 2035 vertraglich gebunden und damit handlungsunfähig, greift zu kurz. Wer so argumentiert, erliegt der „Sunk Cost Fallacy“ (dem Trugschluss der versunkenen Kosten): Nur weil Rendsburg in der Vergangenheit viel Geld in dieses geschlossene System investiert hat, darf man nicht den Fehler begehen, über die nächsten zehn Jahre hinweg unreflektiert weiteres gutes Steuergeld hierfür aufzuwenden. Das Verbleiben in einem stark an einen einzelnen Anbieter (insbesondere Microsoft) gebundenen Software-Ökosystem kann dazu führen, dass Hardware früher ersetzt werden muss, als dies bei einer stärker auf offene Standards ausgerichteten IT-Landschaft erforderlich wäre. Des Weiteren verpflichten diese Verträge die Stadt nicht zur statischen Abnahme ungenutzter Softwarepakete. Ein Verharren im aktuellen Zustand verschlimmert den finanziellen Vendor-Lock-in von Jahr zu Jahr. Indem Rendsburg dem Vorbild des Landes folgt – das bereits rund 80 Prozent seiner Arbeitsplätze erfolgreich auf die Open-Source-Bürolösung LibreOffice umgestellt hat – leiten wir den schrittweisen, vertragskonformen Ausstieg ein. Die Umstellungskosten werden durch Landesfördermittel abgefedert. Jeder Euro, den wir durch den organisierten Lizenz-Rückbau einsparen, kann zur Haushaltskonsolidierung beitragen.