Eingereicht am:
17.06.2026
Behandelt am:
25.06.2026
Ergebnis:
Zusammen mit dem Hauptantrag in den Senat verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert und ergänzt (Änderungen fett gedruckt):
Die Ratsversammlung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob in den Bereichen der Altstadt (insbesondere Stegen, Altstädter Markt, Hohe Straße, Holsteiner Straße, Schiffbrückenplatz) eine dauerhafte oder saisonale atmosphärische und denkmalgerechte Lichtinstallation umgesetzt werden kann. Mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesamtkonzeptes für die Innenstadt wird die Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH (RTM) beauftragt.
Bei der Prüfung sind folgende Vorgaben zwingend zu berücksichtigen:
- Sicherheit und Funktionalität vor Effekthascherei: Die Lichtgestaltung dient primär der Erhöhung des Sicherheitsgefühls und der Beseitigung von Angsträumen (z. B. Hohe Straße) durch eine kluge, gleichmäßige Ausleuchtung. Auf effekthascherische Lichtspielereien ist zu verzichten.
- Denkmalschutz und Architektur: Die historische Altstadt Rendsburgs ist als Kulturstadt zu wahren. Die Lichtinstallation darf sich nicht selbst inszenieren oder Fassaden überstrahlen. Gefragt sind dezente Überspannungen, die tagsüber optisch kaum auffallen und nachts ein warmes, den historischen Charakter untermalendes Licht spenden.
- Konsequenter Insekten-, Natur- und Anwohnerschutz: Zur Vermeidung von Lichtverschmutzung und zum Schutz der Tierwelt ist die Lichtinstallation streng ökologisch auszurichten. Dazu gehört die verbindliche Nutzung einer insektenfreundlichen Lichttemperatur von maximal 2.700 Kelvin (warmweiß mit geringem Blauanteil) sowie eine flächendeckende Nachtabschaltung ab 23 Uhr, um auch die Nachtruhe der Altstadt-Anwohner zu gewährleisten. Das Licht ist zudem strikt nach unten zu richten.
- Gesamtstädtischer Fokus auf Angsträume: Die Prüfung darf sich nicht exklusiv auf das touristische Zentrum der Altstadt beschränken. Echte und gefühlte Angsträume existieren auch in den Wohnquartieren außerhalb der Innenstadt. Die Verwaltung wird daher beauftragt, im Zuge dieses Prüfauftrags auch ein Beleuchtungs- und Sicherheitskonzept für bekannte Dunkelbereiche in anderen Stadtteilen – insbesondere in Mastbrook, der Schleife sowie der Parksiedlung – auszuarbeiten.
Die Ergebnisse werden dem zuständigen Fachausschuss in Form einer Übersicht mit entsprechenden Varianten und grober Kostenschätzung vorgestellt.
Begründung:
Wir teilen das Ziel, die Aufenthaltsqualität nach 18 Uhr zu verbessern und bestehende Angsträume sicherer zu gestalten. Sicherheit darf jedoch nicht mit einem „Jahrmarkts-Effekt“ verwechselt werden. Eine historische Kulturstadt benötigt eine verlässliche, gleichmäßige Ausleuchtung statt effekthascherischer Lichtspielereien. Die Lichtgestaltung muss sich der Architektur dezent unterordnen und tagsüber im Stadtbild unsichtbar bleiben.
Da es sich bei der Aufwertung der Innenstadt um eine Kernaufgabe des Citymanagements und der Stadtmarken-Stärkung handelt, ist die Rendsburg Tourismus und Marketing GmbH (RTM) als städtische Tochtergesellschaft für die Ausarbeitung des Innenstadtkonzeptes heranzuziehen. Sie verfügt über die notwendigen Schnittstellen zu lokalen Gewerbetreibenden und Akteuren.
Besonders wichtig ist uns, dass moderner Klimaschutz und Ökologie keine Lippenbekenntnisse bleiben. Künstliches Licht im öffentlichen Raum zieht Insekten in Scharen an und stört das Ökosystem. Eine Begrenzung auf maximal 2.700 Kelvin reduziert den schädlichen Blauanteil im Lichtstrahl nachweislich und schont die Tierwelt. Die Abschaltung ab 23 Uhr sorgt zudem für echten Immissionsschutz für die Menschen, die in der Altstadt wohnen.
Zuletzt gilt: Rendsburg besteht nicht nur aus der Altstadt. Während im Zentrum über „atmosphärische“ Aufwertungen debattiert wird, kämpfen die Menschen in Quartieren wie Mastbrook, der Schleife oder der Parksiedlung u. a. mit ganz realen, dunklen Ecken und mangelnder Wohnumfeldgestaltung. Wenn wir Geld für die Reduzierung von Angsträumen in die Hand nehmen, müssen die Wohnortnähe und das Sicherheitsgefühl aller Rendsburgerinnen und Rendsburger gleichermaßen zählen.