Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Kreistagswahl

So 28 Jan 2018
VHS Rendsburg/Raum 4
Arsenalstraße 2-11 | Rendsburg
13:00 Uhr

Liebe Genossin, lieber Genosse,

hiermit laden wir Dich zur Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die anstehende Kreistagswahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde ein.

Vorläufige Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Konstituierung
– Wahl der Versammlungsleitung
– Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers
– Wahl einer Mandatsprüfungskommission
– Feststellung der Beschlussfähigkeit nach dem Bericht der Mandatsprüfungskommission
– Abstimmung über die Tagesordnung
– Wahl einer Wahlkommission
3. Wahl der Listenkandidatinnen/Listenkandidaten
4. Wahl der Direktkandidatinnen/Direktkandidaten
5. Wahl einer Vertrauensperson/Wahl einer stellv. Vertrauensperson

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die ihren Erstwohnsitz im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben und die am Tag Aufstellung (also dem 28.01.) für die Kommunalwahl wahlberechtigt sind.

Bewerbungen
Alle potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten, welche den Mitgliedern vorab ein Bewerbungsschreiben zukommen lassen wollen, bitten wir, diese per Post an die im Briefkopf angegebene Adresse oder per E-Mail an info@linke-rdeck.de zu schicken. Selbstverständlich ist aber auch eine Bewerbung direkt auf der Wahlversammlung möglich.

Wählbarkeit
Wählbar ist, wer am Wahltag (06.05.) das 18. Lebensjahr vollendet hat, im Kreis Rendsburg-Eckernförde wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind auch alle Bürgerinnen und Bürger von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) wählbar.

Solltest Du Dich direkt auf der Wahlversammlung bewerben wollen, bitten wir Dich, eine ausgefüllte und nach Möglichkeit bereits von Deiner Wohngemeinde bestätigte Wählbarkeitsbescheinigung zur Versammlung mitzubringen. Dieses erleichtert uns die rechtzeitige Wahlanmeldung erheblich. Eine Wählbarkeitsbescheinigung erhältst Du kostenfrei beim Wahlamt bzw. Einwohnermeldeamt Deiner Wohngemeinde.

(Wer als potentielle Kandidatin/potentieller Kandidat dem Kreisvorstand bereits eine solche Wählbarkeitsbescheinigung hat zukommen lassen, muss natürlich nicht erneut eine mitbringen!)