Anfrage

Personelle Vakanz, Sicherstellung der Fachaufsicht und Absicherung von Fördergeldern im Fachbereich Bau

Eingereicht am:

08.06.2026

Behandelt am:

25.06.2026

Personelle Vakanz, Sicherstellung der Fachaufsicht und Absicherung von Fördergeldern im Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Krabbes,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Sönnichsen,
Sehr geehrte Mitglieder der Ratsversammlung,

der Fachbereich Bau der Stadt Rendsburg verantwortet derzeit Investitionsvorhaben von herausragender Bedeutung (u. a. Feuerwache, Schulen, Altstadt-Sanierung), welche in erheblichem Maße durch Drittmittel und Fördergelder des Landes und des Bundes kofinanziert werden. Die fachliche Leitung ist vakant und wird kommissarisch durch die fachfremde Büroleitung der Bürgermeisterin wahrgenommen. Medienberichten zufolge wird in Erwägung gezogen, diesen Zustand im Zuge der Haushaltskonsolidierung dauerhaft beizubehalten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Fachliche Aufsicht
Wie stellt die Stadt die notwendige baufachliche (Ingenieur-)Aufsicht rechtssicher und vollumfänglich sicher, wenn die Leitung durch eine rein verwaltungsseitig qualifizierte Stelle erfolgt?

2. Kostenkontrolle und Förderrisiken
Wer trägt aktuell die abschließende fachliche Verantwortung für die Prüfung von Leistungsverzeichnissen sowie Nachträgen? Wie stellt die Verwaltung sicher, dass durch die kommissarische Leitung keine vergabe- oder zuwendungsrechtlichen Fehler entstehen, die zu einem Widerruf von Bewilligungsbescheiden oder zu Rückforderungen von Fördergeldern führen?

3. Gewinnung von Fachkräften

a) Welche konkreten Bemühungen und Ausschreibungsverfahren zur Besetzung der Stelle wurden bisher unternommen?

b) Inwieweit wurden finanzielle Spielräume für eine marktgerechte Vergütung (z. B. übertarifliche Zulagen oder eine der Arbeitsmarktsituation für Ingenieure/Architekten entsprechende Eingruppierung) geprüft, um die Vakanz zeitnah zu beenden?

c) Wie bewertet die Verwaltung das Risiko, dass eine vermeintliche Ersparnis durch eine zu niedrige Eingruppierung zu massiven Mehrkosten bei den Bauprojekten oder zum Verlust von Fördermitteln (z. B. durch das Versäumen von Realisierungsfristen) führt?

4. Interessenkonflikte
Wie wird die organisatorische Trennung zwischen politischer Steuerung (Büroleitung) und objektiver, rein fachlicher Projektprüfung im Tagesgeschäft gewährleistet?

5. Zeitplan und Verzug
Wie lange soll diese kommissarische Lösung maximal aufrechterhalten werden, und ab wann drohen konkrete Verzögerungen sowie der damit einhergehende Verlust von zweckgebundenen Zuschüssen bei den anstehenden Schulbauten?

6. Dauerhafte Konsolidierung auf Kosten der Fachaufsicht

a) Treffen die Medienberichte zu, wonach die Nichtbesetzung der Fachbereichsleitung Bau eine bewusste und dauerhafte Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung darstellt?

b) Wie begründet die Verwaltung die Annahme, dass die Einsparung eines Leitungsgehalts die immensen finanziellen Risiken aufwiegt, die durch das Fehlen einer baufachlichen Letztverantwortung bei millionenschweren Großprojekten entstehen?

c) Welche externen rechtlichen oder organisatorischen Risiken (z. B. bezüglich der Bauvorlageberechtigung oder der Haftung im Schadensfall) wurden im Vorfeld einer solchen Abwägung geprüft?Bau