Kreismitgliederversammlung – Geschäftsordnung

  1. Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind, mindestens aber drei Mitglieder. Die Beschlussfähigkeit wird durch die Mandatsprüfungskommission festgestellt. Die Mandatsprüfungskommission hat das Recht, der Tagungsleitung im Verlaufe der KMV unverzüglich einen Hinweis zu geben, wenn sie erkennt, dass im Verlaufe der KMV so viele Mitglieder die KMV verlassen haben, dass in absehbarer Zeit die Beschlussfähigkeit der KMV gefährdet sein kann. Die Prüfung der Beschlussfähigkeit kann auch auf Antrag eines Mitgliedes erfolgen. Bei Beschlussunfähigkeit kann der Beratungstag auf ein späteres Datum vertagt werden. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
  2. Stimm- und Rederecht haben die anwesenden Mitglieder der Partei DIE LINKE. Auf Sympathisantinnen und Sympathisanten kann für die Dauer der Versammlung das Rede- und Stimmrecht übertragen werden. Die Übertragung dieser Mitgliederrechte bedarf zu Beginn der Versammlung der Zustimmung der Kreismitgliederversammlung. Gästen kann auf Antrag das Wort erteilt werden.
  3. Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung werden in offener Abstimmung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern die Bundessatzung oder die Geschäftsordnung nichts anderes vorschreiben. Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Das Abstimmungsergebnis wird durch die Tagesleitung festgestellt und bekannt gegeben. Wird aus der Mitgliederversammlung eine Auszählung des Ergebnisses verlangt, ist diesem Verlangen nachzukommen. Auf Antrag ist geheim abzustimmen, wenn dies von mindestens 20% der stimmberechtigten Mitglieder unterstützt wird.

  1. Geschäftsordnung, Tagesordnung und Zeitplan werden zu Beginn der Versammlung beschlossen. Tagesordnung und Zeitplan können auf Antrag nach
    einer zeitlich begrenzten Aussprache im Verlauf der Versammlung mit Mehrheit geändert werden. In Aussprachen zur Tagesordnung, zum Zeitplan und zur
    Geschäftsordnung haben nur Mitglieder Rederecht.
  2. Die Kreismitgliederversammlung wird von einer Tagungsleitung geleitet. Für die Zusammensetzung dieses Arbeitsgremiums unterbreitet der vorläufige
    Kreisvorstand einen Personalvorschlag. Zusätzliche Vorschläge für Kandidaturen für die Tagesleitung können von den anwesenden Mitgliedern eingebracht werden. Die Mitglieder der Tagesleitung werden in offener Abstimmung gewählt. Die Tagesleitung übt das Hausrecht auf dem Kreisparteitag / der
    Kreismitgliederversammlung aus.
  3. Die Kreismitgliederversammlung wählt neben der Tagungsleitung weitere Arbeitsgremien: – die Mandatsprüfungskommission, – die Wahlkommission. Diese bestimmen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n.
  4. Die Arbeitsgremien und Kommissionen werden in offener Abstimmung gewählt. Dazu unterbreitet die Tagungsleitung Vorschläge, die vom vorläufigen Kreisvorstand vorgeschlagen worden sind. Auf Antrag von Mitgliedern können weitere Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden. Für die Arbeitsgremien und Kommissionen gilt eine Richtgröße von 3 bis 5 Mitgliedern.

  1. Die Tagungsleitung leitet die Kreismitgliederversammlung. Sie bestimmt aus ihrer Mitte den/die Versammlungsleiter/in zu den zu behandelnden
    Tagesordnungspunkten. Der/ die Versammlungsleiter/in ruft die Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Beschlussvorlagen auf. Er/Sie leitet
    die Beschlussfassung, erteilt das Wort, kann Rednerinnen und Redner zur Sache rufen und ihnen das Wort entziehen, wenn sie die Redezeit überschreiten oder vom aufgerufenen Thema abweichen. Über die Redezeiten beschließt die Mitgliederversammlung am Beginn der KMV bzw. zu einzelnen Tagesordnungspunkten.
  2. Wortmeldungen sind nach Eintritt in den Tagesordnungspunkt der Tagungsleitung anzuzeigen. Die Tagesleitung erteilt unter Beachtung der
    Geschlechterquotierung das Wort chronologisch entsprechend der Eingänge der Wortmeldungen. Die Zurücknahme von Wortmeldungen führt zur Streichung von der Redeliste. Eine Zurücknahme von Wortmeldungen zugunsten anderer Rednerinnen oder Redner ist nicht möglich. Zu Redebeiträgen in der Aussprache kann die Tagungsleitung bis maximal drei Nachfragen zulassen. Die Nachfragen an die Rednerinnen und Redner sowie die Antworten sind kurz zu formulieren (max. 1 Minute). Antragsteller/Innen kann während der Aussprache auf Verlangen außer der Reihe das Wort erteilt werden.
  3. Nach Abschluss von Debatten und Abstimmungen können Mitglieder persönliche Erklärungen abgegeben. Sie sind der Tagungsleitung anzuzeigen. Die Redezeit hierfür beträgt maximal 1 Minute.
  4. Anträge zur Geschäftsordnung werden außerhalb der Liste der Rednerinnen und Redner sofort behandelt. Während eines Abstimmungsvorganges können keine Anträge zur GO gestellt werden. Als Antrag zur GO gilt:
    • Antrag zur Verhinderung eines eventuellen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung
    • Antrag auf Beendigung der Debatte
    • Antrag auf Änderung der Tagesordnung
    • Antrag auf Eintritt in eine begrenzte Aussprache
    • Antrag auf Abberufung der Tagesleitung
    • Antrag auf Abbruch der KMV
    • Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit.
      Vor der Abstimmung ist eine Für- bzw. Gegenrede zum Antrag möglich. Der Antrag auf Beendigung der Debatte bzw. zum Übergang zum nächsten
      Tagesordnungspunkt kann jederzeit zur Abstimmung gestellt werden. Die Annahme bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen. Vor Beschlussfassung sind die noch ausstehenden Rednerinnen und Redner durch die Tagungsleitung festzustellen. Bei Beantragung des Eintritts in eine begrenzte Aussprache sind der Gegenstand und die vorgesehene Dauer der Aussprache vorzuschlagen und zu beschließen. Der Antrag auf Abbruch der KMV bedarf der Zustimmung von 3/4 der abgegebenen Stimmen.
  5. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied der Partei DIE LINKE. Anträge an die Kreismitgliederversammlung von grundsätzlicher politischer Bedeutung werden
    durch Beschlussfassung des Kreisvorstandes auf die Tagesordnung gesetzt. Sie sind den Mitgliedern mit der Einladung zur KMV zuzustellen. Über ihre Behandlung entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Annahme der Tagesordnung.
  6. Fristgemäß an den vorläufigen Kreisvorstand eingereichte Anträge bzw. Änderungsanträge zu bereits mit der Einladung vorgelegten Anträgen sind der
    Mitgliedschaft vor der KMV durch den vorläufigen Kreisvorstand zuzustellen und gelangen so zur Behandlung auf der KMV.
  7. Nach Antragsschluss können Dringlichkeits- oder Initiativanträge in die Kreismitgliederversammlung eingebracht werden, mindestens 50 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen solchen Antrag unterstützen.
  8. Änderungsanträge betreffen die Änderung eingereichter Anträge und sind schriftlich an den Kreisvorstand einzureichen.