Kreisvorstand – Geschäftsordnung

„Der Kreisvorstand führt die Geschäfte des Kreisvorstandes kollegial und gibt sich eine Geschäftsordnung.“

So steht es in § 4.2 Ziffer 6 der Kreissatzung. Im Zuge seiner Klausurtagung am 16.11.2025 hat der neu gewählte Kreisvorstand eine Anpassung der Geschäftsordnung vom 06.06.2020 in Kraft gesetzt, die nun an dieser Stelle in der aktuellen Fassung veröffentlicht wird.

Geschäftsordnung des Kreisvorstandes

  1. Der Kreisvorstand (KV) tagt verbindlich mindestens alle zwei Monate zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben.
  2. Sitzungen können als Präsenztermine oder als Webkonferenzen (hybride Sitzungen eingeschlossen) durchgeführt werden. Bei Webkonferenzen wird die Angabe des Ortes in der Einladung durch die Information, wie eine Teilnahme möglich ist, ersetzt.

  1. Die Kreissprecher*innen laden in gegenseitiger Absprache zu den Sitzungen ein und geben dies in geeigneter Form parteiöffentlich bekannt.
  2. Die Einladung muss verbindlich 4 volle Tage vor der anberaumten Sitzung erfolgen und den Ort/Zugang, den Beginn sowie die vollständige Tagesordnung (TOP) enthalten. Die Frist darf nur in dringenden Ausnahmefällen (als solche zu kennzeichnen) unterschritten werden.
  3. Die TOP wird von der/dem Kreissprecher*in erstellt. Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, bis zu 7 Tage vor der Sitzung TOP-Punkte zur Aufnahme anzumelden.
  4. Terminabstimmung und Ladung kann durch andere Mitglieder des Kreisvorstandes erfolgen, wenn dies mit Kreissprecherin abgestimmt ist oder diese verhindert sind. Bei Verhinderung beider Sprecherinnen übernimmt die kommissarische Beauftragte*r für Organisation (siehe §5) diese Aufgabe.

  1. Die Kreissprecher*innen führen den Vorsitz und leiten die Sitzungen des Kreisvorstandes. Sie gewährleisten die Einhaltung der Geschäftsordnung und entscheiden über Verfahrensfragen.
  2. Der KV bestimmt grundsätzlich einen ständign stellvertretenden Tagungsleiterin, derdie bei Verhinderung beider Sprecherinnen die Sitzungsleitung übernimmt.
  3. Die Funktion des/der Protokollführer*in soll unter den Mitgliedern des Kreisvorstandes wechseln.
  4. Das Wort wird Anwesenden unter Beachtung der Redequotierung in Reihenfolge der Wortmeldung erteilt.
  5. Bei Webkonferenzen werden die Abstimmungsmodalitäten (in Abhängigkeit vom gewählten Medium) besprochen und im Protokoll festgehalten.

  1. Die Kreissprecher*innen vertreten den Kreisverband gemeinsam oder einzeln nach außen. Sie sind die zentralen Ansprechpartner für Presse, Öffentlichkeit und übergeordnete Parteigliederungen.
  2. Die Sprecher*innen sind berechtigt, gemeinsam oder einzeln Presseinformationen und weitere Veröffentlichungen abzugeben. Die Kreissprecher*innen sind die einzigen, die berechtigt sind, diese Erklärungen und Veröffentlichungen abzugeben. Der*Die Beauftragte*r für Soziale Medien kann Veröffentlichungen über die offiziellen Kanäle nur mit Autorisierung der Kreissprecher*in vornehmen. Dies erfolgt stets unter Berücksichtigung bilateraler Rücksprache zwischen den beiden Sprechern.

  1. Der Kreisvorstand verteilt die politischen und organisatorischen Arbeitsbereiche (Ressorts) auf seine Mitglieder. Die Verteilung erfolgt für die Dauer der Amtszeit und kann bei Bedarf mit einfacher Mehrheit angepasst werden.
  2. Folgende Kernressorts sind zu besetzen und im Protokoll festzuhalten (Beispiele):
    • Organisation & Mitgliederbetreuung
    • Finanzen und Rechenschaftslegung (in Absprache mit dem/der Schatzmeister*in/in)
    • Pressearbeit
    • Social Media
    • Kommunalpolitik & Fraktionskoordination
  3. Jedes Vorstandsmitglied berichtet regelmäßig im Rahmen der Sitzungen über den Stand seiner Ressorts.
  4. Bei längerer Abwesenheit oder Verhinderung eines Ressortverantwortlichen ist eine Vertretungsregelung durch Beschluss festzulegen.

  1. Zur Organisation, Priorisierung und Dokumentation der vom Kreisvorstand beschlossenen oder im Rahmen der Ressortarbeit anfallenden Aufgaben (To-Dos) wird verbindlich die Projektmanagement-Anwendung Nextcloud Deck (oder ein gleichwertiges, im Cloud-System der Partei integriertes Tool) genutzt.
  2. Die Sprecher*innen oder die Ressortverantwortlichen stellen sicher, dass alle offenen Aufgaben zeitnah in Deck eingestellt und priorisiert werden.
  3. Alle Mitglieder des Kreisvorstandes sind gehalten, die ihnen zugewiesenen oder freien und bisher nicht übernommenen Aufgaben in Deck zu übernehmen respektive zu bearbeiten und den aktuellen Bearbeitungsstatus (z.B. „Offen“, „In Bearbeitung“, „Abgeschlossen“) dort zu dokumentieren.
  4. Um die Nutzung für alle Mitglieder des Kreisvorstandes zu gewährleisten, können einmalige Kosten für die Nutzung der mobilen Applikation (Android/iOS) über die Parteikasse abgerechnet werden. Die Nutzung über den Webbrowser ist kostenfrei möglich.

  1. Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluss als nicht zustande gekommen. Satzungsbestimmungen oder das Parteiengesetz bleiben unberührt.
  2. Protokolle müssen mindestens folgende Punkte enthalten:
    • Anwesenheitsliste
    • Die behandelte Tagesordnung
    • Die Zusammenfassung der wesentlichen Argumente zu Beschlussvorlagen
    • Die gefassten Beschlüsse im Wortlaut
  3. Das Protokoll ist nach Bestätigung durch den KV zeitnah in geeigneter Form parteiöffentlich bekannt zu geben.

  1. Umlaufbeschlüsse sind nur zulässig, wenn über Angelegenheiten abzustimmen ist, die aufgrund ihrer Dringlichkeit nicht auf einer KV-Sitzung besprochen werden können.
  2. Umlaufbeschlüsse sind von den Kreissprecher*innen bzw. zu stellen. Sie haben das Sonderrecht, die beantragte Dringlichkeit zu prüfen. Wird die Dringlichkeit durch die Sprecher*in verneint, ist der Antragsteller über die Gründe zu informieren, und der Punkt wird auf die nächste ordentliche Vorstandssitzung gesetzt.
  3. Die Durchführung erfolgt mittels E-Mail oder über die Bundescloud der Partei (Forms). Die Beschlussvorlage muss am Anfang des Feldes Betreff als „Umlaufbeschluss“ gekennzeichnet sein.
  4. Auf die so gestellte Beschlussvorlage ist innerhalb von zwei vollen Kalendertagen zu antworten. Die Stimmabgabe ist jeweils an alle Mitglieder des KV zu richten. Nichtbeteiligung gilt als Enthaltung.
  5. Über Umlaufbeschlüsse ist ein entsprechendes Protokoll zu fertigen.

  1. Zusätzlich zu den regulären Sitzungen und den E-Mail-Umlaufbeschlüssen (§7) kann der Kreisvorstand grundsätzlich Beschlüsse auch im Rahmen einer digitalen Rücksprache fassen.
  2. Digitale Rücksprachen können über geeignete Kanäle (z.B. Nextcloud Talk) erfolgen, sofern dies nicht die notwendige Schriftform für Beschlüsse nach Satzung oder Gesetz erfordert.
  3. Die Durchführung dieser Rücksprachen liegt in der Verantwortung der Kreissprecher*innen. Über das Ergebnis der Rücksprache ist ein Notiz anzufertigen, das das hergestellte Einvernehmen oder die Mehrheitsentscheidung festhält und im Protokoll der nächsten ordentlichen Sitzung zur Kenntnis genommen wird.

  1. Der KV legt der Kreismitgliederversammlung mindestens einmal im Jahr oder auf Verlangen einen kollektiven Rechenschaftsbericht in schriftlicher Form vor. Die Ressortverantwortlichen sind verpflichtet, die inhaltlichen Beiträge für ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche für diesen kollektiven Bericht vorzubereiten. Die zusätzliche individuelle Rechenschaftslegung steht jedem Mitglieder des Kreisvorstandes frei.
  2. Der KV definiert einen festen Punkt auf der TOP jeder Sitzung für den Bericht zur Fraktionskoordination (falls zutreffend) und für die Information aus den Ortsverbänden.