Ein Gottesmann auf Abwegen

27. Juni 2014

  "Krieg dem Kriege" – dies ist die Haltung, die DIE LINKE in der Tradition Karl Liebknechts gegenüber allen Kriegsplanungen des eigenen Landes einzunehmen hat.

 

  Und in diesem Sinn postete unser Abgeordneter im Landtag von Brandenburg am 23. Juni auf Facebook: "Mancher bleibt sich treu. Andere werden Bundespräsident und widerliche Kriegshetzer." Und später: "Herr Gauck redet einer weiteren Militarisierung der deutschen Außenpolitik das Wort. Das ärgert Pfarrer aus der DDR-Bürgerrechtsbewegung ebenso wie die Mehrheit der Menschen in diesem Land, die Waffenexporte und Kriege ablehnen. Als LINKE verurteilen wir die deutsche Kriegspolitik entschieden."

 

  Das nachfolgende Getöse in den Medien war groß. Hat sich Müller damit nicht strafbar gemacht? Denn im Strafgesetzbuch § 90 heißt es: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

 

  Eine Strafverfolgung in dieser Sache ist jedoch nur mit Ermächtigung des Staatsoberhauptes selbst möglich. Darauf will Gauck nun verzichten. Das ist schade. Denn ob seine in der Tat widerlichen Bemerkungen zur neuen Rolle Deutschlands in der Weltpolitik kriegshetzerisch waren oder nicht – die gerichtliche Klärung dieser Frage wäre spannend gewesen, hätte die gesamte Kriegspolitik Deutschlands auf den Prüfstand gestellt und vermutlich mit einer Niederlage Gaucks geendet…