Aus der Eckernförder Zeitung vom 25. November 2009.
Unter allen Parteien, die sich im September um den Wiedereinzug in den Deutschen Bundestag beworben hatten, war DIE LINKE als einzige Partei mit einer klaren Oppositionsaussage zur Wahl angetreten. Diese klare Ansage hatte ihre Ursache nicht etwa in einem grundsätzlichen Widerwillen der Partei gegen eine Regierungsbeteiligung auf Bundesebene, sondern vor allem in einem Politikverständnis, das Regieren nicht als Selbstzweck begreift. Angesichts der klaren Positionierung der LINKEN gegen den Krieg in Afghanistan, die Rente mit 67 sowie die Hartz-IV-Gesetzgebung und der programmatischen Ausrichtung aller anderen Parteien hätte sich schlicht kein geeigneter Regierungspartner gefunden.
Vor diesem Hintergrund hatte DIE LINKE nach ihrem Wahlerfolg, der der Partei einen erheblichen Zuwachs an Stimmen (von 8,7 auf 11,9 %) und Mandaten (von 54 auf 76) eingebracht hat, auch keine Schwierigkeit, ihre Rolle zu finden. Nicht einmal zwei Wochen nach dem Wahlabend verständigte sich die Linksfraktion im Rahmen eines 10-Punkte-Sofortprogramms auf erste parlamentarische Initiativen in der neuen Legislaturperiode. Dazu gehören Forderungen nach einem sofortigen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan, Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns, Rücknahme der Rentenkürzungen, Verlängerung von Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld (ALG I), und erste konkrete Schritte zur Abschaffung der unsozialen Hartz-IV-Gesetze.
In diesen Tagen nun berät der Bundestag über den von der LINKEN eingebrachten Antrag „Für ein umfassendes Bleiberecht“ (BT-Drucksache 17/19). Ziel dieses Antrags ist es, den bundesweit rund 62 000 Flüchtlingen, die zum Teil seit vielen Jahren ohne gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland „geduldet“ werden und nur befristet bleibeberechtigt sind, durch eine gesetzliche Regelung eine dauerhafte und sichere Lebensperspektive zu geben und sie nicht länger von Förder- und Integrationsmaßnahmen auszuschließen (mehr dazu unter www.landinsicht-holstein.de).
Diese Frage ist deshalb so dringlich, weil die von der Innenministerkonferenz beschlossene bisherige Bleiberechtsregelung am 31. Dezember 2009 ausläuft. Ob dieser Beschluss beim nächsten Treffen der Innenminister Anfang Dezember verlängert wird, ist unklar. Ein solcher Beschluss könnte eine gesetzliche Regelung ohnehin nicht ersetzen. Die im Koalitionsvertrag getroffene Verabredung zu einer „zeitgerechten“ und „angemessenen Regelung“ ist unbestimmt und zudem in ihrer Ausgestaltung zwischen CDU und FDP umstritten.
Allein in Schleswig-Holstein leben derzeit rund 2300 „Geduldete“. Diesen Menschen ist weder mit warmen Worten noch mit vagen Versprechungen gedient. Um ihnen zu helfen, braucht es klare Ansagen.