Anfrage

Antrag Satzung Mehrzweckhalle Mastbrook

Eingereicht am:

01.04.2026

Behandelt am:

20.05.2026

Ergebnis:

Der Aussschuss hat in fast wortgleicher Fassung einstimmig so zugestimmt; Abschließend muss die Ratsversammung noch zustimmen.

Sehr geehrte Frau Bruhn,

Sehr geehrte Frau Loose,

Sehr geehrte Ausschussmittglieder,

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Soziales möge in seiner Sitzung am 15.04.2026 beschließen:

  1. § 3 Ziffer 3 der Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle Mastbrook der Stadt Rendsburg vom 01.04.2026 wird wie folgt neu gefasst:

„In der Mehrzweckhalle Mastbrook sind Veranstaltungen von politischen Parteien, deren parteinahen Jugendverbänden sowie deren parteinahen Stiftungen nicht gestattet. Gleiches gilt für parteipolitische Veranstaltungen, wenn diese von anderen Organisationen als den hier genannten oder von Einzelpersonen durchgeführt werden.“

Begründung:
Obwohl die betreffende Regelung erst am 12.03.2026 durch Beschluss der Ratsversammlung in die Benutzungsordnung eingefügt wurde, weist die aktuelle Fassung (gültig ab dem 01.04.2026) weiterhin Regelungslücken auf.

Nach der derzeitigen Formulierung wäre es theoretisch möglich, dass politische Parteien über ihre Jugendverbände – sofern diese nicht als Untergliederung, sondern als eigenständige Vereine organisiert sind – oder über ihnen nahestehende Stiftungen dennoch Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle durchführen. Die vorliegende Neufassung dient dazu, diese Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen und eine konsequente parteipolitische Neutralität für die Nutzung der Halle sicherzustellen. Des Weiteren muss Sicht der Linken die Zweckbindung der Mehrzweckhalle dauerhaft gewährleistet bleiben, um das Risiko einer Rückforderung der erhaltenen Fördermittel auszuschließen.

Sofern der Ausschuss eine vertiefte juristische Prüfung zur rechtlichen Tragfähigkeit dieser erweiterten Ausschlussklausel für erforderlich hält, wird eine Vertagung des Tagesordnungspunktes bis zum Abschluss dieser Prüfung vorgeschlagen.