Ordentlich finanzieren

31. August 2012

Im Jahr 2003 führte die damalige Bundesregierung im Zuge der großen gesundheitsreform eine Änderung der Finanzierung der Krankenhäuser ein. Statt nach Liegezeit der Patienten bekamen die Kliniken einen pauschalen Betrag pro Patienten, der in der Höhe nach der Erkrankung des Patienten berechnete.

Schleswig-Holstein hat in besonderem Maße unter den Auswirkungen dieser Reform zu leiden. Die Fallpauschalen sind nicht für alle Krankenhäuser gleich, sondern werden für jedes Bundesland einzeln ausgehandelt. Schleswig-Holstein ist dabei das Schlusslicht: Die Vergütungen der Krankenkassen sind hier wesentlich niedriger als im Süden der Republik:

Volständiger Text in der Eckernförder Zeitung