Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig!

9. Februar 2010

Am heutigen 09. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Höhe sowie das bisher intransparente Verfahren der Berechnung von ALGII-Regelsätzen für Kinder und Erwachsene für verfassungswidrig erklärt.

Zur Begründung führt das Bundesverfassungsgerecht deutlich aus, dass "Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu[sichert], die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind." Dieses ist mit der derzeitigen Regelung nach Überzeugung der Verfassungsrichter nicht gegeben. Dem Gesetzgeber wird bis zum 31. Dezember 2010 Zeit eingeräumt, die bestehende Regelung im Sinne des Urteils zu verändern. Dem Hartz-IV-Regime stehen somit erhebliche Veränderungen bevor – ausnahmsweise im Sinne der Betroffenen.

Zum heutigen Spruch des Bundesverfassungsgerichts erklärt Stefan Karstens, Sprecher der LINKEN im Kreis Rendsburg-Eckernförde: "Dieses Urteil ist ein Sieg für die von den asozialen Hartz-Gesetzen betroffenen. Karlsruhe hat glasklar gesprochen: Die derzeitige Höhe der Regelsätze deckt das Existenzminimum nicht, die bisherige Berechnung der Regelsätze genügt nicht den grundgesetzlich normierten Ansprüchen eines sozialen Rechtsstaates. Die derzeitige und die vorangegangenen Bundesregierungen haben mit den sogenannten Hartz-IV-Reformen die Verfassung mit Füßen getreten." – "DIE LINKE wird auch weiterhin zusammen mit den Betroffenen für eine endgültige Abschaffung dieses Verarmungs-Gesetzes kämpfen. Das Problem der Arbeitslosigkeit wird man nicht durch eine staatlich verordnete Diskriminierung und Erniedrigung der Erwerbslosen in den Griff bekommen. Hierzu sind grundsätzlich strukturelle Veränderungen unserer derzeitigen Wirtschaftsordnung nötig.", so Karstens weiter.