Gleiche Maßstäbe für das Läuten von Kirchenglocken und den Ruf des Muezzin

28. Januar 2010

Zur aktuellen Diskussion um den „Ruf des Muezzin“ in der Rendsburger Moschee erklärte der religionspolitische Sprecher der LINKEN im Deutschen Bundestag, Raju Sharma, heute in Kiel: „Die Religionsfreiheit ist ein hohes Verfassungsgut. Bei seinem Schutz darf der Staat die Religionsgemeinschaften nicht willkürlich unterschiedlich behandeln. Deshalb müssen für den Ruf des Muezzin die gleichen Maßstäbe gelten wie für ein liturgisches Kirchengeläut. Die Frage, inwieweit sie den rechtlich zulässigen Rahmen dabei ausschöpfen, müssen die Religionsgemeinschaften in eigener Verantwortung entscheiden. Mein einziger Rat an die anderen Beteiligten ist es daher, sich mit weiteren öffentlichen Ratschlägen zurückzuhalten.“